Urteil: Verkehrssicherungspflicht bei Müllcontainern

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Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23. Juni 2023 (Az.: 19a O 23/23) entschieden, dass der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht genügt, wenn er Sorge dafür trägt, dass Müllcontainer standsicher sind. Die Standsicherheit wird gewährleistet, wenn Pedalbremsen benutzt werden. Anderes kann bei schwerem Unwetter gelten oder wenn bekannt ist, dass die Pedalbremse nicht angezogen zu werden pflegt.

Sachverhalt

Das Fahrzeug des Klägers wurde an einem stürmischen Tag durch bereits geleerte Mülltonnen beschädigt, weil der Wind die Mülltonne gegen sein Fahrzeug gedrückt hatte. Die Müllcontainer hätten nach der Leerung zu lange ungesichert an der Straße gestanden, so der Kläger. Ein sorgfältig arbeitender Verantwortlicher hätte die Müllcontainer schon unmittelbar nach der Leerung wieder in ihre Müllcontainergarage verbracht. Vor diesem Hintergrund verlangte der Kläger Schadenersatz.

Die Beklagten wehren sich mit dem Hinweis, dass in jedem Fall die Sicherung der Müllcontainer durch das einfache Anziehen der Feststellbremse ausreichend gewesen sei und sie auch hätten davon ausgehen dürfen, dass das von Seiten des von ihnen beauftragten Unternehmens auch erfolgen werde. Das Unternehmen habe in der Vergangenheit immer zuverlässig gearbeitet.

Urteilsgründe

Die Klage wurde abgewiesen. Die Beklagten hätten nach Auffassung des Gerichtes in jedem Fall die sie treffende Verkehrssicherungspflicht eingehalten. Die Vermieter hätten Sorge dafür zu tragen, dass die Müllcontainer standsicher sind. Die Standsicherheit werde gewährleistet, wenn Pedalbremsen benutzt werden. Diese Sicherung durch die Bremse sei grundsätzlich ausreichend. Auch der Umstand, dass die Müllcontainer bis zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht in ihre Garage zurückverbracht wurden, stellte keine Pflichtverletzung dar. Eine Verpflichtung, die geleerte Tonne sofort wieder auf ihr Grundstück zu verbringen, besteht nach Auffassung des Gerichtes nicht. Ausreichend ist es, wenn die Tonne im Laufe des Leerungstages wieder zurückgestellt werde.

Nur in den Fällen, in denen bspw. ein besonders schweres Unwetter angekündigt ist, könne die Beurteilung anders ausfallen.

Die Urteilsgründe können im Bereich Recht angefordert werden. 

Ansprechpersonen

 Sabine Degen
Sabine
Degen

Rechtsanwältin, Justiziarin 

Recht
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