Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Dieses Gesetz macht das Transparenzregister zum Vollregister. Zur Erinnerung: Das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister ist ein Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften eingetragen werden müssen. Die Führung dieses Registers verhindert Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Siehe aktualisierte Fachartikel zu diesem Thema:
- für Wohnungsunternehmen allgemein https://bbu.de/nachricht/47757
- für Genossenschaften: https://bbu.de/themen/genossenschaften/?r=/reader/ajax/47896