Transparenzregister: Wie Sie die Vorgaben erfüllen und Bußgelder vermeiden

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Seit 1. August 2021 gilt in Deutschland das neue Gesetz zum Transparenzregister. Kapitalgesellschaften und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister anzugeben. Wer die neuen Vorgaben nicht umsetzt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Der Vollzug der Bußgeldvorschriften beginnt gestaffelt ab dem 1.4.2023 für Aktiengesellschaften (sowie SE und KGaA), ab dem 1.7.2023 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Partnerschaften sowie ab dem 1.1.2024 für eingetragene Personengesellschaften.

Was sich hinter dem Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ verbirgt und welche Mitteilungspflichten genau bestehen, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Alexander Shmagin in der kostenlosen Online-Veranstaltung der IHK Berlin.

Die Veranstaltung knüpft an Informationsveranstaltungen der IHK Berlin am 12.8.2021 und 29.11.2022 an. Diese Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister noch nicht erfüllt haben. Unternehmen, die bereits eine Mitteilung an das Transparenzregister vorgenommen haben, können sich in der Veranstaltung informieren, ob sie die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten richtig ermittelt haben oder welche Mitteilungen bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur erforderlich sind.

Wann: Donnerstag, 04. Mai 2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr
Wo: Online-Informationsveranstaltung über Cisco Webex

Sollten Sie Fragen zur Übermittlung der Angaben an das Transparenzregister haben, hilft Ihnen die Hotline des Registers unter 0800 – 1234 337 gern weiter.

Weitere Informationen und die Möglichkeit sich für die Veranstaltung anzumelden finden Sie auf der Website der IHK Berlin.