Die Tarife für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser in Berlin werden zum 1. Januar 2005 wie von den BWB angekündigt erhöht. Gegenüber 2004 entspricht das für Wasser und Abwasser einer Erhöhung um 5,14 Prozent. Gegenüber 2003 steigen die Preise um 21,3 Prozent!
Gemäß Bekanntmachung der Berliner Wasserbetriebe vom 15. Dezember 2004 im Amtsblatt Für Berlin Nr. 60 vom 24.12.2004 sind ab 1. Januar 2005 folgende Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassertarife zu zahlen:1. Wassertarif1.1 Wasserpreis 2005Der Wasserpreis beträgt2,069 Euro/KubikmeterUmsatzsteuer 7 Prozent 0,145 Euro/ KubikmeterGesamtpreis 2,214 Euro/ KubikmeterDer Gesamtpreis (brutto) in Höhe von 2,214 Euro/Kubikmeter enthält die Umsatzsteuer nach dem geminderten Satz für Lebensmittel (z. Zt. 7 Prozent). Dieser Gesamtpreis erscheint nicht auf der Rechnung. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der festgestellten Menge multipliziert mit dem Netto-Wasserpreis (2,069 Euro/Kubikmeter) zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.Zum Vergleich: Der Wasserpreis betrug im Jahr 20041,971 Euro/KubikmeterUmsatzsteuer 7 Prozent 0,138 Euro/ KubikmeterGesamtpreis 20042,109 Euro/ Kubikmeter2. Entwässerungstarife2.1 Schmutzwasserentgelt 2005Das Schmutzwasserentgelt beträgt 2,452 Euro/KubikmeterZum Vergleich: Das Schmutzwasserentgelt betrug im Jahr 20042,329 Euro/Kubikmeter2.2 Niederschlagswasserentgelt 2005Das Niederschlagswasserentgelt beträgt 1,479 Euro/qm/JahrZum Vergleich: Das Niederschlagswasserentgelt betrug im Jahr 20041,407 Euro/qm/Jahr3. Hinweise der BWB3.1 SchmutzwasserentgeltDas Schmutzwasserentgelt wird nach der Wassermenge berechnet, die auf das Grundstück geliefert bzw. dort gewonnen wird oder dort anfällt, abzüglich der Wassermenge, die nachweislich nicht in die öffentliche Entwässerungsanlagen eingeleitet wird.3.2 NiederschlagswasserentgeltDas Niederschlagswasserentgelt wird nach der bebauten und befestigten (versiegelte) Flächen bemessen, von der aus das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgeltes für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden.3.3 GenehmigungDer Wassertarif und die Entwässerungstarife wurden gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen genehmigt.3.4 UmsatzsteuerZu den Wasserpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen (vgl. Erläuterungen zum Wasserpreis). Die Entwässerungsentgelte unterliegen nicht der Umsatzsteuer.3.5 VerzugszinsenBei Zahlungsverzug des Kunden können die Berliner Wasserbetriebe Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz erheben.Diese Veröffentlichung ersetzt die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2003 (ABl. Seite 5306).Der BBU wird am 18. Januar 2005 in einer Verbandskonferenz mit seinen Mitgliedsunternehmen weitere Aktivitäten zur rechtlichen Überprüfung der Wasserpreise besprechen. Auskünfte erteilt auch der BBU, Bereich Technik, Tel.-Nr. (030) 897 81 151