SZYMANSKI: 197 MILLIONEN EURO FINANZBEDARF FÜR ABRISSFÖRDERUNG

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In Beantwortung einer Anfrage an den Brandenburgischen Landtag schätzte Bauminister Szymanski den Mittelbedarf für die Abrissförderung im Land Brandenburg auf rund 197 Millionen Euro. Allein für das Haushaltsjahr 2004 seien von den Kommunen 39 Millionen für den Abriss von 10.800 Wohnungen beantragt worden. In Beantwortung einer Anfrage des PDS-Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick im Brandenburger Parlament unterstrich Stadtentwicklungsminister Szymanski kürzlich nochmals, dass umfangreiche Stadtumbaumaßnahmen nur in den Städten und Gemeinden durchgeführt würden, die bereits im Programm Stadtumbau-Ost aufgenommen worden seien. Aus den Programmjahren 2002 und 2003 erhielten die Städte Brandenburg/Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Finsterwalde, Forst, Frankfurt (Oder), Großräschen, Guben Jänschwalde, Lauchhammer, Lübbenau, Luckenwalde, Premnitz, Rathenow, Schipkau, Schwedt, Senftenberg, Spremberg, Velten, Vetschau, Wittenberge und Wittstock Kassenmittel im Jahre 2004.Aus den Antragsunterlagen dieser und weiterer Kommunen gehe hervor, dass ein Finanzbedarf von über 197 Millionen Euro bestehe. Dies entspräche einem geschätzten Abrissvolumen von ca. 55.000 Wohnungen. Für das Haushaltsjahr 2004 wären durch die Kommunen 39 Millionen Euro für den Abrisse von ca. 10.800 Wohnungen.Ferner stellt der Minister fest, dass die in gleicher Höhe für Aufwertungs- und Abrissmaßnahmen zu verwendenden Fördermittel des Programmjahres 2003 in Brandenburg in zeitlich gestaffelter Fälligkeit bewilligt worden seien, zuerst für den Wohngebäudeabriss und nachfolgend für Aufwertungsvorhaben. Durch diese asymmetrische Verteilung der Zuwendungen sei es zusammen mit den Vorfinanzierungen über sonstige Städtebaufördermittel gelungen, den hohen Bedarf im Bereich der Abrissförderung weitgehend abzufangen. Darüber hinaus würden mehrere Wohnungsunternehmen Abrissmaßnahmen über Kredite finanzieren, in der Regel in dem Umfang, in dem ihnen verbindliche Verpflichtungsermächtigungen der Gemeinden für die nächsten vier Jahre durch entsprechende Verträge zur Verfügung gestellt worden seien. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und den Ländern sei bisher noch nicht unterzeichnet, da der Bund auf Grund der verzögerten Verabschiedung des Bundeshaushaltes noch keine Verwaltungsvereinbarung vorgelegt habe. Brandenburg strebe einen möglichst frühzeitigen Abschluss dieser Vereinbarung an. Ein Termin könne jedoch nicht benannt werden.