Der Berliner Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin hat ein digitales Portal für die Anmeldung und Abwicklung gemeinschaftlicher Gebäudeversorgungen (GGV) freigeschaltet. Die GGV nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht es, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes oder einer zugehörigen Nebenanlage gemeinschaftlich zu nutzen. Die teilnehmenden Haushalte beziehen ihren übrigen Strom weiterhin von einem frei gewählten Lieferanten.
Funktionsumfang des Portals
Anlagenbetreibende können über das Portal neue Photovoltaikanlagen anmelden, bestehende Messkonzepte ändern und später die Teilnehmenden einer GGV verwalten. Der Netzbetreiber bildet den Prozess auf seiner Website in zehn Schritten ab: von der Prüfung der Voraussetzungen über die Anmeldung der Erzeugungsanlage und den Einbau intelligenter Messsysteme bis zur laufenden Verwaltung und Abrechnung.
Änderungen sind nach Angaben von Stromnetz Berlin einmal monatlich möglich. Sie müssen mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Wirksamkeitsdatum eingereicht werden.
Intelligente Messsysteme ohne Zusatzkosten
Voraussetzung für die energiewirtschaftliche Zuordnung sind unter anderem viertelstündliche Messwerte. Bei Beauftragung als grundzuständiger Messstellenbetreiber will Stromnetz Berlin alle betroffenen Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausstatten. Für den Einbau sollen keine zusätzlichen Einbaukosten anfallen.
Alternativ können Anlagenbetreibende einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt in beiden Fällen über das Portal.
Aufgabenteilung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreibenden
Das Portal übernimmt nicht sämtliche Aufgaben. Für die Abrechnung stellt Stromnetz Berlin – sofern das Unternehmen als Messstellenbetreiber beauftragt ist – die Messwerte der Erzeugungsanlage und der teilnehmenden Mietparteien in 15-Minuten-Auflösung bereit. Die Zuordnung der PV-Strommengen zu den einzelnen Teilnehmenden übernimmt der Netzbetreiber nach eigenen Angaben nicht. Er stellt keine berechneten PV-Strommengen je Teilnehmenden bereit.
Standardisierung und Einstufung durch eine Plattform
Stromnetz Berlin begründet das Verfahren mit der erwarteten Nachfrage nach einem standardisierten Verfahren, das Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleistet.
Laut Fachmedium ZFK stuft die Plattform „VNB-Transparenz“ Stromnetz Berlin als ersten Verteilnetzbetreiber in Deutschland als „Champion“ ein. Die Plattform wertet Rückmeldungen von Projektbetreibern aus, unter anderem zur Reaktionszeit der Netzbetreiber und dazu, ob Messwerte ohne zusätzliche Kosten verrechnet werden. Die Einstufungen reichen von „Verhinderern“ bis „Champions“. Nach Angaben der Plattform ermöglicht bislang kein anderer Netzbetreiber die massentaugliche Umsetzung von GGV-Projekten.
Einordnung / Relevanz
- Anmeldeprozess: Das Portal bündelt Anmeldung, Messstellenthemen und Teilnehmerverwaltung an einer Stelle. Für Wohnungsunternehmen mit Photovoltaik auf Gebäuden oder in Nebenanlagen in Berlin ist damit ein standardisierter digitaler Weg für GGV-Projekte verfügbar.
- Fristen: Die monatliche Änderungsmöglichkeit und die Einreichungsfrist von 14 Kalendertagen sind bei der Planung von Teilnehmerwechseln, etwa bei Mieterwechseln, zu berücksichtigen.
- Kosten: Der kostenfreie Einbau intelligenter Messsysteme ist für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Bestandsprojekten relevant. Laufende Entgelte für den Messstellenbetrieb nennt die Quelle nicht.
- Abrechnung: Da der Netzbetreiber keine berechneten PV-Strommengen je Teilnehmenden bereitstellt, muss die Zuordnung gesondert organisiert werden, etwa durch eine eigene Abrechnung oder einen Dienstleister.
- Mieter*innen: Teilnehmende Haushalte behalten ihre freie Lieferantenwahl für den übrigen Strombedarf.
- Einstufung: Die „Champion“-Einstufung stammt von einer privaten Plattform auf Basis von Rückmeldungen Dritter. Sie ist nicht Bestandteil des Portals selbst.
Quellen: BBU; Stromnetz Berlin
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