STOLPE: STÄDTEBAUFÖRDERUNGSPROGRAMM 2004 KANN BEGINNEN

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Bund teilt den Ländern Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung zu "Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2004 ist in Kraft, heute erhalten die Länder mein Zuteilungsschreiben für die Bundesfinanzhilfen. Die Länder und ihre Gemeinden sind jetzt in der Lage, sofort mit der Umsetzung des Bund-Länder-Programms 2004 zu beginnen." Das erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, am 15. September in Berlin.15 der 16 Bundesländer hätten die Verwaltungsvereinbarung bereits unterzeichnet. Das 16. Land müsse noch sein Parlament befassen, sei aber damit einverstanden, dass der Bund die Verwaltungsvereinbarung bereits in Kraft setze. "Das habe ich getan und zugleich den Bundesländern die Bundesfinanzhilfen für die Programmbereiche 'Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen', 'Städtebaulicher Denkmalschutz' und 'Stadtumbau Ost' zugeteilt", erläuterte Stolpe.Trotz der schwierigen Haushaltssituation führt die Bundesregierung die Finanzhilfen zur Städtebauförderung im Jahr 2004 auf hohem Niveau fort. Insgesamt stellt der Bund den alten und neuen Ländern in diesem Jahr 529 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) neu zur Verfügung.Das liegt nur gering unter den 540 Millionen Euro des letzten Jahres. "Es war nicht leicht, dieses Ergebnis zu erreichen. Denn aufgrund der von den Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück eingebrachten Einsparvorschläge mussten wir die Städtebauförderung in diesem Jahr um 9,44 Prozent kürzen. Wenn die Bundesfinanzhilfen dennoch nur um zehn Millionen Euro geringer ausfallen als im Vorjahr, ist das ein großer Erfolg. Wir haben ihn dadurch erreicht, dass wir bereits 2004 das neue Programm Stadtumbau West mit einem Volumen von 40 Millionen Euro starten", betonte Stolpe. Der Minister dankte seinem Kollegen Bundesminister Hans Eichel und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Unterstützung. "Wir helfen damit unseren Städten in Ost und West massiv bei der Überwindung der Probleme, die Globalisierung, demographischer Wandel und Schrumpfung mit sich bringen, und setzen unsere konsequente Innovationspolitik fort", fügte Stolpe hinzu.Kritik von GdW und BBUBereits im vergangenen Jahr hatte der GdW und mit ihm seine Regionalverbände die späte Inkraftsetzung der Verwaltungsvereinbarung kritisiert. Im Land Brandenburg konnten erst ab Ende September 2003 Förderbescheide entsprechend der Verwaltungsvereinbarung erlassen werden. Damit verbunden war, dass die Wohnungsunternehmen erst im IV. Quartal Planungssicherheit erlangten. Notwendige Maßnahmen im Stadtumbau verzögerten sich. Insbesondere der Abriss dauerhaft leer stehender Wohnungsbestände musste in zahlreichen Unternehmen auf Anfang 2004 verlegt werden. In diesem Jahr tritt die Verwaltungsvereinbarung um weitere drei Wochen verspätet in Kraft. Die allseits angemahnte Beschleunigung im Stadtumbau Ost lässt sich so nicht erreichen. Der Bund sollte das Prozedere beim Abschluss der jährlichen Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung“ überdenken und die Inkraftsetzung der Vereinbarung auf das erste Halbjahr fixieren.