Stellungnahme des GdW zur Novelle der AVBFernwärmeV des BMWK

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CO2-arme bzw. CO2-freie Fernwärme ist für die Wohnungswirtschaft einer der maßgebendsten Hebel, um die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei ist sie besonders für den Osten Deutschlands von großer Bedeutung.

Hier werden über 70 Prozent der Bestände der GdW-Unternehmen mit Fernwärme versorgt, was auch in etwa für die Bestände der BBU-Mitgliedsunternehmen in den Ländern Berlin und Brandenburg zutrifft. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nimmt hierbei eine zentrale Stellung ein. Sie regelt Bedingungen und Vertragsverhältnisses der Fernwärmeversorgung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitete eine Novelle der Verordnung und bat den GdW um Stellungnahme, an der auch der BBU mitwirkte.

In seiner Stellungnahme vom 20. August 2024 begrüßt der GdW viele Verbesserungen, vor allem hinsichtlich der gesteigerten Anforderungen an den Verbraucherschutz und an die Transparenz bei Preisen, Preisblättern, Netzverlusten und Preisänderungsklauseln sowie die Klarstellung, dass der Geltungsbereich der AVBFernwärmeV, die gewerbliche Wärmelieferung im Sinne von Contracting umfasst.

Allerdings wird der Verbrauchschutz an anderer Stelle der AVBFernwärmeV zurückgefahren, denn die derzeit mögliche Anpassung der Wärmeleistung durch den Kunden soll eingeschränkt werden. Auch kritisiert der GdW eine angedachte Vermarktung unterschiedlicher Produkte aus demselben Wärmenetz. Grüne Wärmeanteile könnten dann an zahlungskräftige Gewerbekunden verkauft werden, während Wohnungsunternehmen und Mietern nur ein graues Produkt mit hohen Emissionen und CO2-Preisen bliebe. Weiterhin halten GdW, BBU und die anderen Regionalverbände für unverzichtbar:

  • Eine Novelle der WärmelieferV, d.h. den Anschluss an Fernwärme in der Praxis wieder ermöglichen. Das Gebot der Kostenneutralität bei Umstellung auf Fernwärme hindert aktuell den weiteren Ausbau derselben.
  • Einrichtung einer behördlichen Aufsicht, die Beschwerden nachgeht und die Einhaltung der Regulierung kontrolliert, wozu insbesondere eine Preisaufsicht gehört.
  • Einrichtung einer verpflichtenden Transparenzplattform
  • Prüfung des Einsatzes einer vereinfachten, von der Monopolkommission bereits vorgeschlagenen Price-Cap-Regulierung
  • Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Fernwärme

Insgesamt sollte mit der AVBFernwärmeV und den zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen ein Rahmen geschaffen werden, der Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme überflüssig macht.

Hinweis: Die Novelle ist nicht beschlossen. Sie unterliegt dem weiteren parlamentarischen Verfahren.

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