Städtebauförderung 2024 für Brandenburg bewilligt: fast 84 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel

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Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für das Programmjahr 2024 Städtebaufördermittel in Höhe von rund 84 Millionen Euro an 70 Kommunen ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2030 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.

Bauminister Rainer Genilke: „Mit der Bewilligung der Städtebaufördermittel des Programmjahres 20024 setzen wir die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung im Land Brandenburg fort. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit und können Projekte fortsetzen bzw. neue in Angriff nehmen und damit die Städte und Gemeinden attraktiver für die Menschen vor Ort gestalten. Seit 33 Jahren ist die Städtebauförderung die zentrale Säule der nachhaltigen Stadterneuerung und -entwicklung. Es wurden bisher rund 3,9 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen die Förderung mit ihren Eigenmitteln. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld und überall im Land zu sehen. Das bauliche Erbe wurde bewahrt und weiterentwickelt, in benachteiligten Stadtquartieren konnte der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Programme der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind an die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung angepasst. Darüber hinaus unterstützen die Programme die interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden“. 

Für folgende Programme wurden Fördermittel bewilligt:

 

Programm „Lebendige Zentren“ (LZ)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 32,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterentwickelt werden. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der vorherigen Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Stadt- und Ortskerne sollen gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert werden. Das Programm soll helfen, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes. 

Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 33,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Das Programm hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Damit geht das Programm über das Stadtumbau-Programm hinaus. Es setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Umweltbezogene und ökologische Aspekte wie die z.B. die Klimafolgenanpassung sollen noch stärker berücksichtigt werden.

Es gibt vier Teilprogramme:

Teilprogramm Aufwertung

Förderung von Einzelvorhaben zur Aufwertung von Stadtquartieren, in der Regel mit einer 2/3-Bundes- und Landesmittelförderung an den förderfähigen Kosten in Verbin­dung mit 1/3 kommunalen Eigenanteil.

Teilprogramm Rückbau

Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden, die von strukturellem Leerstand betroffen sind und dauerhaft nicht mehr benötigt werden, mit bis zu 110 Euro je Quadratmeter (Bundes- und Landesmitteln) förderfähiger Kosten. Dazu zählen: Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, Aufwendungen für den Rückbau unmittelbar (Abrisskosten), Aufwendungen für eine einfache Wiedernutzung, dazu zählt insbe­sondere die Begrünung. Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäusern) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist nicht förderfähig.

Teilprogramm Sicherung, Sanierung und Erwerb

Förderung der Sicherung und Sanierung von Altbauten (Baujahr vor 1949) sowie der Erwerb ebendieser Gebäude durch die Kommune zum Zwecke der Sicherung oder Sanierung. In diesem Programm ist eine bis zu 100-Prozent-Förderung der förder­fähigen Kosten durch Bundes- und Landesmittel möglich. Zusätzliche Fördergrund­lage in diesem Teilprogramm ist eine mit dem Land abgestimmte Altbauaktivierungs­strategie.

Teilprogramm Rückführung städtischer Infrastruktur (Förderung von Maßnahmen der Rückführung der sozialen und technischen Infrastruktur)

Bei der Herrichtung eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur für eine neue Nutzung kann eine Förderung der förderfähigen Kosten von bis zu 90 Prozent Bundes-und Landesmittel eingesetzt werden. Bei dem Rückbau eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 90 Prozent über Bundes- und Landesmittel sowie beim Rückbau der technischen Infrastruktur mit bis zu 50 Prozent Bundes- und Landesmittel gefördert werden.

Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 17,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement werden stärker betont. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln.

Europäische Mittel für Stadtentwicklung

Flankierend zur nationalen Städtebauförderung von Bund und Ländern stehen dem Land Brandenburg Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aus der Förderperiode 2021 bis 2027 in Höhe von 80 Millionen Euro für eine nachhaltige Stadtentwicklung zur Verfügung. Es werden Projekte gefördert, durch die Funktion und Leistungsfähigkeit der zentralen Orte gestärkt und so auch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet wird, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

Städtebauförderung in Brandenburg – wie geht es weiter?

Die Städtebauförderung soll auch 2025 von Bund und Ländern fortgesetzt werden. Der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern steht noch aus. Die drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sollen fortgeführt werden. Es können sowohl Kommunen als auch gemeindliche interkommunale Kooperationen gefördert werden. Die Ausschreibung für das Jahr 2025 erfolgte im Juli dieses Jahres vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung zur Bereitstellung der Bundes- sowie Landesmittel für das Programm 2025.

Grundsätzlich erfolgt eine Drittelförderung (Bund, Land, Kommune). Hiervon kann aufgrund programm­spezifischer Regelungen beispielsweise bei interkommunalen Kooperationen, abgewichen werden sowie wenn aufgrund der verpflichtenden Haushaltssicherung in der jeweiligen Gemeinde ein Fördersatz von 90 Prozent (Bundes- und Landesmittel) zugelassen werden kann. Für die Sicherung von Altbauten oder anderer das Stadtbild prägender Gebäude können bis zu 90 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

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