STADTUMBAU IST NICHT ALLES, ABER OHNE STADTUMBAU IST ALLES NICHTS

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Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., die Interessenvertretung von 244 Wohnungsunternehmen im Land Brandenburg, wertet die Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung als Teilerfolg. „Der Stadtumbau muss in der neuen Legislaturperiode in den Mittelpunkt der Regierungsarbeit rücken“ kommentierte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., die von der neuen brandenburgischen Landesregierung geschlossene Koalitionsvereinbarung. „Sollen die Städte und Dörfer langfristig als attraktive Lebensräume erhalten bleiben, muss der Stadtumbau zum zentralen Handlungsfeld der Landesregierung werden.“ Dass die Koalitionsvereinbarung hierfür die Koordination der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung vorsehe, sei eine ebenso überfällige Maßnahme wie die Abstimmung von Städtebau-, Wohnungspolitik und Wirtschaftsförderung im Sinne einer integrierten Strukturpolitik. Hierzu müsse zu aller erst bestimmt werden, wo im Land wirtschaftlichen Entwicklung möglich sei. Dies gelte auch für den ländlichen Raum: Für ihn greift die Koalitionsvereinbarung endlich eine alte Forderung der Wohnungswirtschaft nach integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte und dem geförderten Rückbau von leerstehenden, für die Dörfer untypischen Wohngebäuden auf. Eine solche Förderung sei überall dort nötig, wo der Rückbau der wirtschaftlichen Entwicklung diene und der Entleerung der Ortskerne vorbeuge. Burkardt begrüßte die Absicht der Koalitionspartner, in der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik die vollständige Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln ohne Abstriche zu sichern und diese Mittel unverzüglich und zeitnah den handelnden Akteuren zur Verfügung zu stellen. Heftige Kritik übte Burkardt hingegen an der Tatsache, dass die Koalitionspartner die Verlängerung der Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen nicht auf die Agenda ihrer Regierungsarbeit gesetzt haben. Das drohende Auslaufen dieses von Bund und Ländern getragenen Finanzierungsinstrumentes am 31. Dezember 2004 stelle eine Gefahr für die erfolgreiche Umsetzung der Stadtentwicklungsziele des Landes dar. Die Investitionszulage sei für Wohnungsunternehmen und private Investoren eine entscheidende Voraussetzung für die Investitionstätigkeit. Als ebenfalls nicht akzeptabel bezeichnete Burkardt die Absicht der Koalition, gegenüber dem Bund eine weitere Altschuldenentlastung lediglich für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu erwirken. Damit werde die bisherige Strategielinie des Altschuldenhilfegesetzes verlassen, die eine Entlastung auch für Wohnungsgenossenschaften vorsieht. Eine Entlastung nur für die kommunalen Unternehmen bedeute, dass der zweite wesentliche Träger des Stadtumbaus geschwächt und seine weitere Mitwirkung in Frage gestellt würde.