Die für Stadtentwicklung zuständigen Senatsmitglieder aus Berlin, Bremen und Hamburg haben am 15. November 2024 bei einem Treffen in Hamburg ihre Forderung bekräftigt, wichtige Entscheidungen auf Bundesebene zum Schutz der Mieter*innen und zum Wohnungsbau nicht aufzuschieben, sondern zügig zu beschließen. U.a. soll die Verlängerung der Mietpreisbremse zügig geregelt werden, sowie die Beschlüsse zur Vereinfachung und Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben umgesetzt werden.
Dazu erklären der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein und die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal:
„Trotz zahlreicher Maßnahmen, die in den Ländern bereits beschlossen wurden, drängt uns die aktuelle Wohnungsnot zum schnellen Handeln. Es besteht besonders in den Ballungsgebieten ein Mangel an bezahlbaren Wohnraum, gleichzeitig steigen die Mieten.
Unser eindringlicher Appell richtet sich an die Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag, parteiübergreifend entscheidende Beschlüsse im Interesse von Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungssuchenden zu fassen. Unser Ziel ist es, den Menschen ein sicheres Zuhause ohne Sorge um die Zukunft ermöglichen. Dazu gehören bezahlbare Mieten und ein soziales Mietrecht sowie schnelle Vereinfachungen und Beschleunigungsmaßnahmen für den Wohnungsbau. Die geplanten Gesetzesnovellen dürfen keinen weiteren zeitlichen Aufschub erfahren.
Dringender Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Verlängerung der Mietpreisbremse, die im Jahr 2025 ausläuft. Die Mietpreisbremse ist angesichts steigender Mietpreise besonders in Ballungsgebieten ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor ausufernden Mietpreiserhöhungen zu schützen. Deshalb muss rechtzeitig vor Ende 2025 eine Verlängerung geregelt werden. Zudem sollte die Mietpreisbremse nicht nur bis Ende 2028, sondern bis Ende 2029 verlängert werden.
Steigende Mieten sind ein Ausdruck von Knappheit auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb sind die Beschlüsse zur Vereinfachung und Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben im Baugesetzbuches mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und der Einführung des Gebäudetyp E ebenso wichtig, um Planungs- und Genehmigungsprozesse zu verkürzen und Baukosten zu reduzieren. Insbesondere der „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) ist ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, das Angebot zügig zu erweitern und damit Wohnraum wieder bezahlbarer zu machen. Das Gebäudetyp-E-Gesetz erleichtert einfaches und innovatives Bauen.“
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen