Insgesamt sei die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV in Brandenburg ohne größere Komplikationen angelaufen. Bezüglich einzelner, durch die Presse bekannt gewordener Schwierigkeiten in den Landkreisen wies er darauf hin, dass die Umsetzung der Reform Teil der kommunalen Selbstverwaltung sei, über die dem MASGF lediglich eine Aufsichtsfunktion zukäme.
Mit anfänglichen Reibungsverlusten habe man bei einem Reformvorhaben dieser Dimension rechnen müssen. so Alber. Alle Betroffenen hätten aber spätestens am 6. Januar über ihre Leistung verfügen können. Die Ablehnungsquote läge landesweit bei ca. 10 Prozent. Da der Bund keine einheitliche Rechtsverordnung zur Umsetzung von Hartz IV erlassen hat, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte diese nach dem SGB II im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung regeln. Dies beinhaltet auch die Entscheidung zur Angemessenheit der Kosten von Wohnraum und Heizung. Die Beurteilung der Angemessenheit erfolgt im Rahmen einer nach pflichtgemäßen Ermessen im Einzelfall zu treffenden Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen und regionalen Besonderheiten. In Bezug auf die zu Jahresbeginn bekannt gewordenen Umsetzungsschwierigkeiten in einzelnen Landkreisen wies Alber darauf hin, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen lediglich die Aufsicht der Landkreise und kreisfreien Städte wahrnehme. Zwar fänden zwischen MASGF und den Kommunen ein regelmäßiger Informationsaustausch und anlassbezogene Beratungen in rechtlichen Einzelfragen statt; eine landeseinheitliche Vorgabe sei mit der Selbstverwaltung der Kommunen aber nicht vereinbar. Sie würde darüber hinaus wegen der großen regionalen Unterschiede in den Kosten für Wohnen und Heizen keinen Sinn machen.Ende Januar seien im Arbeitsministerium Gesprächsrunden mit den Arbeitsgemeinschaften und den Grundsicherungsämtern geplant, in denen es um den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung des SGB II gehen soll. Außerdem werde Ministerin Ziegler die bis dahin aufgetretenen Problemfälle in die Monitoringgruppe der Neuen Bundesländer, die im Februar beim Bundeswirtschaftsminister tagt, einbringen.