Solarpaket 1: Großer Schritt nach vorne – weitere große Stolpersteine müssen beseitigt werden

GdW nimmt in einer Pressemitteilung zur Verabschiedung Stellung
PDF

Lang erwartet, beschloss am 26. April 2024 der Bundestag endlich das Solarpaket 1. Es ist aus wohnungswirtschaftlicher Perspektive zu begrüßen, denn es stellt dem bereits bestehenden Mieterstrommodell nun das Modell der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zur Seite. Positiv an diesem ist die Erweiterung des Gebäudebegriffs auf „baulich verbundene“ Anlagen und die Möglichkeit, Gebäudestrom auch auf Nebenanlagen desselben Gebäudes zu erzeugen. Damit gelangt der Blick der künftigen Energieversorgung sinnvollerweise weg vom bloßen Gebäude hin zum Quartier. Auch kann jetzt Strom aus einer Gebäudestromanlage zwischengespeichert werden.  

Damit die Energiewende im Quartier gelingt, müssen lt. GdW aber noch weitere große Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Denn nach wie vor darf die sozial orientierte Wohnungswirtschaft nur einen geringen Teil des Umsatzes umsatzsteuerbefreit durch Mieterstrom erzielen. Bei Vollausstattung der Wohnungen ist die Grenze zur Umsatzsteuerpflicht allerdings schnell erreicht, sodass die Steuer dann nicht nur auf den verkauften Mieterstrom, sondern auch auf das Vermietungsgeschäft selbst fällig wird. Zusätzlichen Nachteil erfährt die Branche durch das Risiko, dass Mieter den von Wohnungsunternehmen erzeugten PV-Strom nicht abnehmen müssen. Dann nämlich muss der erzeugte Strom zu unrentablen Preisen ins öffentliche Netz einspeist werden.

Mit dem Solarpaket 1 kommen auch die erwarteten Änderungen bei Balkon-PV. Die Anlagen müssen nun nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Weiterhin dürfen sie mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass so viel Strom wie möglich vor Ort erzeugt, gespeichert und verwendet werden kann, ohne die Inanspruchnahme  öffentlicher Netze und die Zahlung von Abgaben. Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt, das nur gelingt, wenn alle – auch die Mieterinnen und Mieter vor Ort – an ihr teilhaben können. Der jeweils beste Mix aus erneuerbarer lokaler Energieerzeugung und energetischer Ertüchtigung im Quartier muss dafür ermöglicht werden.

Die Pressemitteilung des GdW vom 26. April 2024 im Original 

 

 

 

Ansprechpersonen