Nach Inkrafttreten des "Solarpaket 1" am 16. Mai 2024 wurden zum 31. Mai 2024 die Förderrichtlinie des Berliner Förderprogramms SolarPLUS angepasst.
Steckersolargeräte – sogenannte Balkonkraftwerke – sind nun auch mit einer Leistung von bis zu 800 Watt förderfähig (vormals 600 Watt). Eine Anmeldung bei Stromnetz Berlin ist nicht mehr notwendig. Außerdem wurde die Förderrichtlinie dahingehend angepasst, dass neben Pächterinnen und Pächtern nun auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gärten (Klein- und Erholungsgärten) die Förderung von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät erhalten. Wichtig ist, egal ob Balkon oder Garten, dass der Förderantrag vor dem Kauf des Steckersolargeräts gestellt wird. Weitere Informationen sind auf den Seiten des SolarZentrum Berlin erhältlich.
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Wir vereinfachen die Energiewende für zu Hause. Das ist eine gute Nachricht, auf die wir lange gewartet haben. Wir haben in Berlin ein enormes Solarenergie-Potenzial: an den Balkonen, auf den Dächern, in den Gärten. Das gilt es zu nutzen, um unser Ziel von 25 Prozent Solarstrom an der Berliner Energieerzeugung bis 2035 zu erreichen. Wir wollen zur Solarhauptstadt werden. Mit der im Mai 2024 gestarteten Kampagne „Solar zahlt sich aus“ wollen wir noch mehr Berlinerinnen und Berliner für hausgemachten Solarstrom begeistern.“
Anträge für einen Zuschuss für ein Steckersolargerät können über die Internetseite der IBB Business Team GmbH (IBT) gestellt werden, die das Programm für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe umsetzt. Bis zum 30. April 2024 wurden bereits 7.718 Zuschüsse für Steckersolargeräte bewilligt. Für die Förderung von Steckersolargeräten sind sieben Millionen Euro vorgesehen, insgesamt können damit 14.000 Anträge gefördert werden. Ende 2023 gab es laut Monitoringbericht zum Masterplan Solarcity 5.656 Steckersolargeräte in Berlin.
Das Programm SolarPLUS ist eine Maßnahme des Masterplans Solarcity. Neben der Förderung von Steckersolargeräten gibt es auch weitere Fördermodule, die etwa Stromspeicher oder Beratungsleistungen unterstützen. Module können auch kombiniert werden.
Im Download finden Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 23 vom 31.5.2024.
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe