Sinkende Baugenehmigungen: Menschen bei der Wohnraumfrage als soziale Frage unserer Zeit nicht im Stich lassen

PDF

Die Zahl der genehmigten Wohnungen sinkt Monat für Monat weiter. So wurden im Juli 2024 mit 17.000 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahresmonat 19,2 Prozent weniger genehmigt. Im Vergleich zum Juli 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 44,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am 18. September 2024 mitteilte. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft appelliert erneut mit Nachdruck an die Bundesregierung, die anhaltende Abwärtsspirale zu stoppen und die Menschen bei der Wohnraumfrage nicht im Stich zu lassen.

Dazu GdW-Präsident Axel Gedaschko:

„Die Baugenehmigungen sinken ins Bodenlose und die Regierung tut bei Weitem nicht genug dagegen. Das kann so nicht weitergehen. Bereits jetzt ist im Vorjahr der Bundestagswahl klar, dass die Wohnraumfrage mehr als je zuvor die soziale Frage unserer Zeit ist. Wenn die Menschen keine Wohnung mehr finden, weil bei wachsender Bevölkerung schlicht kaum noch welche entstehen, dann steigt der Frust und sinkt das Vertrauen in die Regierung weiter. Dabei kann Deutschland nur ein wirtschaftlich erfolgreiches und sozial gerechtes Land bleiben, wenn ebenso wie unsere Wirtschaft auch das Angebot an Wohnraum deutlich ausgebaut wird.   

Bezahlbares Wohnen ist die zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie muss langfristig abgesichert und gleichzeitig mit der klima- und altersgerechten Transformation des Gebäudebestands ermöglicht werden. Deshalb müssen die wichtigen Vorschläge aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zur Beschleunigung des Bauens jetzt mutig und mit Nachdruck umgesetzt werden. Wir brauchen endlich einen deutlichen ‚Ruck‘ für den Wohnungsbau.

Von zentraler Bedeutung für die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Deutschland ist aber, dass die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt wird. Konkret muss den Baubehörden die Entscheidung für das bezahlbare Bauen erleichtert werden. Dazu sollte eine Generalklausel im Baurecht eingeführt werden, so wie sie auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht. Dort bestimmt die Generalklausel zugunsten von z. B. Windrädern, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Genau das muss auch für den Wohnungsbau gelten und der Politik mindestens genauso wichtig sein, wie der bevorzugte Bau von Windrädern.

Dazu muss das Baugesetzbuch so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht. Nur so wird sich die so häufig und zu Recht als ‚soziale Frage‘ unserer Zeit bezeichnete Mammutaufgabe rund um das bezahlbare Wohnen mit Aussicht auf Erfolg angehen und lösen lassen.“

Quelle: GdW