Sender-Verbot RT und Sputnik – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen

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Die Europäische Union hat am 2. März 2022 Sanktionen gegen die russischen Verbreitungskanäle von Desinformationskampagnen und manipulierten Informationen verhängt. In deren Folge wurde die Verbreitung der beiden russischen Sender RT (ehemals Russia Today) und Sputnik verboten (Verordnung im Amtsblatt der EU).

Das Verbot umfasst die Verbreitung über sämtliche Übertragungswege (Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen) sowohl als lineare Sender als auch als Apps in App-Stores. Beim Fernsehsender RT umfasst das Verbot fünf rechtlich selbständige Organisationen, welche das Programm auf Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch ausstrahlen. Sputnik ist ein Radiosender und Nachrichtenkanal und wird über das Internet verbreitet.

Alle Netzbetreiber und Satellitenplattformen sind damit verpflichtet, eine etwaige Verbreitung dieser Sender in allen Netzen unmittelbar zu stoppen. Sofern Wohnungsunternehmen selbst für ihre Bestände oder Bestände Dritter diese Betreiberfunktion ausüben, trifft diese Pflicht unmittelbar auch Wohnungsunternehmen. Sofern ein Wohnungsunternehmen den Netzbetrieb an ein externes Unternehmen (z. B. Vodafone, Telekom, Tele Columbus, RFT) vergeben hat, ist die Herausnahme der Programme bereits erfolgt oder wird in Kürze erfolgen.

 

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