Die Leistungen des Arbeitslosengeldes II (HARTZ IV) im Land Berlin setzt die Klärung von Zuständigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Senat von Berlin voraus. Entsprechende Verhandlungen sollen noch im Monat August abgeschlossen werden.
Auf Nachfrage teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz dem BBU mit, dass sich der Senat von Berlin derzeit mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit in Abstimmungen darüber befinde, wie das ALG II im Land Berlin umgesetzt werde. Voraussichtlich Ende August seien diese Verhandlungen abgeschlossen. Erörtert werde, dass auf bezirklicher Ebene sogenannte Arbeitsgemeinschaften der Sozialämter und Agenturen für Arbeit geschaffen würden, die für die Leistung des ALG II zuständig seien. Im Übrigen - so die Senatsverwaltung - befände sich die Frage der Bemessung der Unterkunftskosten noch in der grundsätzlichen Klärung durch den Senat. Der BBU wird deshalb mit der Senatssozialverwaltung voraussichtlich Anfang September 2004 erste Gespräche über die wohnungswirtschaftlichen Forderungen zu dieser Bemessung führen.