SENAT VERTAGT BESCHLUSS ZUR MIETENENTWICKLUNG IM SOZIALWOHNUNGSBESTAND

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dem Senat von Berlin eine Beschlussvorlage zur Mietentwicklung bei Sozialwohnungen unterbreitet, die vom Wohnungsbauprogramm 1972 an errichtet und mit Aufwendungshilfen gefördert wurden. Der Beschluss wurde vertagt. Der Senat hat seiner Sitzung am 28. Oktober 2003 die Behandlung der Beschlussvorlage zum planmäßigen und außerplanmäßigen Förderungsabbau/Mieterhöhungen im aufwendungshilfegeförderten Sozialwohnungsbestand ab dem Wohnungsbauprogramm 1972 auf die nächste Sitzung am 4. November 2003 vertagt. Der Förderungsabbau soll  zum 1. April 2004 unter Berücksichtigung von Kappungsgrenzen erfolgen. Aufgrund des vertagten Beschlusses zum Förderabbau ist auch offen, ob und zu welchen Mietanhebungen es im Rahmen von Förderungskürzungen in Freistellungsgebieten (Kategoriegebieten) kommen wird. In der Sitzung dieser Woche hat der Senat bereits einen Beschluss zur Fortschreibung der Gebietsfreistellungen im Sozialwohnungsbestand gefasst.