Der Berliner Senat hat am 20. Juli auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer eine Verordnung über den verlängerten Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Kündigungsschutzklausel-Verordnung) erlassen. Damit werde der in der Mieterstadt Berlin seit langem bestehende Schutz der Mieter vor Verdrängung im Rahmen von Wohnungsumwandlungen in Teilgebieten erhalten, hieß es in einer Stellungnahme der Senatsverwaltung.
In der neuen Verordnung wird in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow ein siebenjähriger Kündigungsschutz der Mieter im Falle der Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und des anschließenden Verkaufs festgelegt.In den nicht von dieser Verordnung erfassten Bezirken gilt der allgemeine dreijährige Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf. Die neue Verordnung führt insoweit die seit Mai 1993 in Berlin geltende Verordnung zum verlängerten Schutz der Mieter bei Kündigung wegen Eigenbedarf oder zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung fort. Das im September 2001 geänderte Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtete das Land Berlin zu einer Überprüfung und Neufestlegung des verlängerten Kündigungsschutzes.