SENAT BESCHLIESST VERSELBSTSTÄNDIGUNG DER INVESTITIONSBANK BERLIN

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Der Senat von Berlin hat am 24. Februar 2004 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur rechtlichen Verselbstständigung der Investitionsbank Berlin beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 24. Februar beschlossen, die Investitionsbank Berlin – bisher nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, Abteilung der Landesbank Berlin Girozentrale - als selbstständiges Kreditinstitut von der Landesbank Berlin Girozentrale (LBB) abzuspalten und in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten. Diese Verselbstständigung trage einer Verständigung Deutschlands mit der EU-Kommission Rechnung, wonach die besonderen Haftungsinstitute der Anstaltslast bzw. Gewährträgerhaftung für selbstständige Förderinstitute unter bestimmten Voraussetzungen auch über den 18. Juli 2005 hinaus gelten dürfen. Zu diesem Zeitpunkt endet diese Haftung bezüglich Landesbanken und Sparkassen. Bund und Ländern werde damit die Möglichkeit gegeben, Förderinstitute zu betreiben, die im Rahmen ihres Förderauftrags zugunsten des Bundes und der Länder tätig sein können.Diese Chance solle mit der Verselbstständigung der IBB genutzt werden. Außerdem solle das Gesetz über die Investitionsbank Berlin (IBB-Gesetz) so angepasst werden, dass die Aufgaben des Förderinstituts, entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission, rechtsverbindlich festgelegt sind und eine klare Trennung zwischen Wettbewerbs- und Fördergeschäft vollzogen ist.Gleichzeitig sei beabsichtigt, die Verselbstständigung für eine Neupositionierung der Investitionsbank als Partnerin der Berliner Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu nutzen. Als selbstständige Struktur- und Förderbank soll die IBB die Standortpolitik des Berliner Senats noch effektiver unterstützen können.