Sechstes Änderungsgesetz der Bauordnung für Berlin

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Der Senat von Berlin hat auf seiner Sitzung am 10. August 2021 auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung beschlossen. Trotz deutlicher Kritik seitens der Wohnungs- und Bauwirtschaft sind offenabr zentrale Punkte unverändert geblieben. BBU-Vorständin Maren Kern: "In der vorliegenden Fassung würde diese Novellierung Bauen in Berlin deutlich teurer, deutlich langsamer und deutlich schwerfälliger machen, als das bisher schon der Fall ist. Angesichts weiter einbrechender Baugenehmigungs- und Fertigstellungszahlen sowie der Explosion bei den Baukosten wäre das eine völlig falsche Weichenstellung. Wir hoffen sehr, dass unseren Bedenken bei den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen Rechnung getragen wird."

Nach Aussagen des Senats sei der weiterhin hohe Bedarf an Wohnraum, die Förderung der Barrierefreiheit, der nachhaltige Umgang mit Baustoffen und der Klimaschutz die wichtigsten Zukunftsthemen, die mit der Novellierung angengangen werden sollen. Der Umgang mit diesen Herausforderungen solle künftig noch stärker in der Bauordnung für Berlin verankert werden. Das Bauordnungsrecht werde so seinen Teil zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erreichen der Berliner Klimaschutzziele beitragen.

Die Änderungen der Bauordnung für Berlin betreffen unter anderem die Forderung nach einer stärkeren Begrünung von Grundstücken und Gebäuden. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Fünftel eines neu zu bebauenden Grundstücks zu begrünen ist, sollte dies nicht möglich sein, muss die Begrünung über die Fassade oder das Dach erfolgen. Neue Dächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad sind ab dann grundsätzlich zu begrünen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen im Wohnungsneubau zwei Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Auch die Barrierefreiheit bei Verwaltungs-, Gerichts- und Bürogebäuden wird erweitert. Zudem soll die Typengenehmigung in die Bauordnung für Berlin aufgenommen werden, um das serienmäßige Bauen, insbesondere beim Wohnungsneubau, zu erleichtern und zu beschleunigen. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Anpassung an die Musterbauordnung und an die Brandenburgische Bauordnung.

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 Kerstin Braun
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