SCHLUSS MIT DEM MONOPOL DER SCHORNSTEINFEGER!

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Die Schornsteinfeger versuchen mit Panikmache, sich ein weiteres lukratives Monopol zu sichern. Der BBU stellt klar: Von Lüftungsanlagen in Mietshäusern gehen weder Brand-, noch zwangsläufige Gesundheitsgefahren aus. Durch gezielte Kampagnen versuchen die Schornsteinfeger seit Monaten, ihr in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin bestehendes Monopol für die Überprüfung von Lüftungsanlagen auch auf den Westteil der Stadt auszudehnen. Sie begründen ihre Forderung mit Behauptungen, die schlichtweg falsch sind und auf unverantwortliche Weise mit den Ängsten der Mieter spielen!Erstens heißt es, die Lüftungsanlagen zahlreicher Wohnungen (allein in Berlin 750.000, so die Behauptung) seien mit Schimmel und anderen Keimen belastet, sodass aus ihnen eine Gesundheitsgefahr für die Bewohner erwachse. Zweitens bedeuteten ungewartete Lüftungsanlagen eine große Brandgefahr, weil sich der in ihnen enthaltene Staub wie ein Brandbeschleuniger auswirken könne. Deshalb sei eine Pflichtüberprüfung aller Lüftungsanlagen notwendig, die nur durch die Schornsteinfeger ordnungsgemäß durchgeführt werden könne.Diese Behauptungen sind falsch.Wie Umfragen des BBU unter seinen Mitgliedsunternehmen zeigen, werden deren Lüftungsanlagen in aller Regel von Fachfirmen überprüft, gewartet und gereinigt. Diese Arbeiten gehen weit über die von den Schornsteinfegern gewünschten Prüfungen hinaus und umfassen auch die Wartung elektrischer Anlagenteile, für deren Prüfung die Schornsteinfeger überhaupt nicht qualifiziert sind.„Wenn es in West-Berlin je einen durch schlecht gewartete Lüftungsanlagen verursachten Brand gegeben hätte, hätten es sich die Schornsteinfeger wohl kaum nehmen lassen, diesen lautstark in den Medien anzuprangern.“ so Ludwig Burkardt, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).Dass auch die Schlussfolgerung, aus Keimen in Lüftungsschächten entstünden erhebliche Gesundheitsgefahren, falsch ist, bestätigte bereits im Herbst 2003 eine schriftlichen Stellungnahme aus dem Bundesumweltamt gegenüber dem BBU: „Es ist nicht ungewöhnlich, dass man Keimwachstum in Lüftungsanlagen und Abluftsystemen in Miethäusern finden kann. Der Nachweis sagt noch nichts über ein gesundheitliches Risiko durch eventuellen Keimeintrag in die angeschlossenen Wohnräume aus.“Genau dies aber unterstellen die Schornsteinfeger immer wieder. Wie der BBU kommt auch das Umweltbundesamt deshalb zu dem Schluss: „Hier liegt der Verdacht nahe, dass diejenigen, die das undifferenziert fordern, damit lediglich vermehrt Aufträge bekommen möchten.“Die staatlich belehnten Monopole der Schornsteinfeger waren unstrittig in der Vergangenheit erfolgreich zur Vermeidung von Bränden. Dass sie heute jedoch überholt sind, zeigt besonders die zwangsweise Abgasüberprüfung von Heizungsanlagen: Aufgrund der Wartung durch Fachhandwerker arbeiten diese modernen Anlagen heute so einwandfrei, dass die Beanstandungen der Schornsteinfeger kaum mehr in den Statistiken erwähnt werden. Obwohl bei Gasheizungen keinerlei Ruß entsteht, den die Schornsteinfeger beseitigen müssten, werden die Eigentümer oder Mieter für die regelmäßigen Zwangsüberprüfungen kräftig zur Kasse gebeten. Die staatlich geschützten Monopole bedeuten für die Schornsteinfegern eine lukrative Einnahmequelle, für ihre zwangsweisen Kunden hingegen unnötig hohe Gebühren. Im Interesse von Mietern und Eigentümern fordert der BBU deshalb die Abschaffung der Schornsteinfegermonopole und die Zulassung eines freien Wettbewerbs! Pressemitteilung