Rundschreiben über die aktuellen Richtwerte für die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) veröffentlicht

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Im Amtsblatt für Berlin vom 15. September 2023 sind die aktuellen Richtwerte für die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) veröffentlicht worden. Die neuen Werte gelten ab 1. Oktober 2023.

Das entsprechende Amtsblatt vom 15.9.23 finden Sie als Pdf-Dokument im Downloadbereich (unten).

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