REDUZIERUNG DES BERICHTERSTATTUNGSAUFWANDES ERREICHT

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Um den Arbeitsaufwand der Unternehmen im Zusammenhang mit der regelmäßigen Berichterstattung zur Versorgung von dringlich Wohnungssuchenden im Rahmen des zwischen dem Senat von Berlin und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossenen Kooperationsvertrages sowie zur Wohnungsversorgung in den Berliner Freistellungsgebieten des Sozialwohnungsbestandes zu verringern, hat der BBU mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über eine Reduzierung der Anzahl der vierteljährlichen Berichterstattungen verhandelt. Im Ergebnis der Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die den Sozialwohnungsbestand betreffende besondere Berichterstattung konnte erreicht werden, dass die vertraglich festgelegte Berichterstattung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen des mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geschlossenen Kooperationsvertrages zur Versorgung dringlich Wohnungssuchender statt derzeit vierteljährlich nur einmal jährlich am Jahresende vorzunehmen ist, die zum Maßnahmenprogramm zur Lockerung von Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau erfolgende Berichterstattung der Mitgliedsunternehmen über die Freistellungsgebiete (sog. Kategorie I und II-Gebiete) von dem bisherigen vierteljährlichen Rhythmus auf einen halbjährlichen Rhythmus jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember des Jahres umgestellt wird.