So überschriebt die Märkische Allgemeine Zeitung kürzlich einen Bericht aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. Danach teilte der zuständige Geschäftsführer der Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft für Integration und Arbeit mit, dass man es im Landkreis statt mit den kalkulierten 6.500 Bedarfsgemeinschaften mittlerweile mit 9.000 anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien zu tun hätte.
Die Ursachen für dieses Missverhältnis könne man nicht benennen. Derzeit würden die Unterlagen ausgewertet, um Informationen über die Wohnraumsituation der Betroffenen zu bekommen. Bis Ende Februar solle die Erhebung abgeschlossen sein. Ab dann würden gegebenenfalls auch Umzugsaufforderungen verschickt werden.Dass dies die Folge der offensichtlich erheblichen Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Verwaltung und der Realität sind, kann auch Heidemarie Schwarz von der BEWOG Belziger Wohnungsgesellschaft unterstreichen. Der im Landkreis geltende Beschluss sei fernab jeder Realität. Ihr Unternehmen habe Sozialwohnungen nach den Förderrichtlinien des Landes gebaut, nach denen Einzelpersonen nun einmal 50 Quadratmeter, Paaren bis zu 65 Quadratmeter, drei Personen bis zu 80 und vier Personen bis 90 Quadratmeter Wohnfläche zustehen. Kleinere Wohnungen gäbe es im Unternehmen genau so wenig wie Leerstand. Die Umzugsaufforderungen, die verschickt würden, könnten deshalb als Papiertiger enden. Problematisch, so Frau Schwarz weiter, würde die Richtlinie zur Wohnungssuche für neuen ALG II-Empfänger sein. Das beträfe vor allem Jugendliche, die bislang bei ihren Eltern lebten. Fünf Personen habe sie bereits abweisen müssen, weil die Kriterien nicht auf ihre Wohnungen passten. Nur: Wer solle diese Leute mit Domizilen versorgen, wenn nicht ihre Wohnungsgesellschaft?