Die PDS -Fraktion des Landtags Brandenburg die Landesregierung erneut aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Investitionszulage für die Wohnungsunternehmen bis zum Jahr 2006 einzusetzen.
Sie hat dazu einen Antrag für eine Bundesratsinitiative eingebracht. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes soll erreicht werden, dass Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2004 begonnen und vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen werden, in den Sanierungs-, Denkmalschutz- und Stadtumbaugebieten der neuen Ländern weiter gefördert werden. ie wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion, Helga Böhnisch, erklärte in der Debatte, die Brandenburger Staatskanzlei habe mit der Absage einer solchen Initiative der Bau- und Infrastrukturminister der neuen Länder im Oktober 2004 eine wichtige Fördermaßnahme zur Unterstützung des Stadtumbaus Ost bewusst aufs Spiel gesetzt. Die Ausrede, dass das Land Sachsen die Zulage nicht wollte und deshalb an allem schuld sei, lasse sie nicht gelten. Sie erinnerte die Regierungsparteien daran, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Schwerpunkte der städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Aufwertungsmaßnahmen ab dem Jahr 2005 mit zielgenauen Förderangeboten unterstützt werden sollen. Die Investitionszulage habe sich als solch zielgenaues, einfach zu handhabendes und dabei noch kostengünstiges Fördermittel für den Stadtumbau erwiesen.Nach dem kürzlich vorgelegten Bericht des Landesrechnungshofes habe das Land Brandenburg im Jahr 2003 rund 24 Mio. Euro an Investitionszulagen ausgezahlt. Mit dem Bundesanteil sei damit ein Investitionsvolumen von rund 300 Mio. Euro angestoßen worden. Daraus folge, dass mit rd. 24 Mio. Euro vom Land rund 3.000 Arbeitplätze vorwiegend in der regionalen Bauwirtschaft und im Bauhandwerk gesichert werden konnten. Wenn die Regierungsparteien auf die Investzulage für die Wohnungsunternehmen verzichten, warnte Böhnisch, werden sie kein Geld sparen, sondern genau diese Arbeitsplätze vernichten, mit allen Folgen für die regionale Wirtschaftsentwicklung, für weitere Ausfälle an Steuern und Sozialabgaben, an zusätzlichen Kosten für die Arbeitslosigkeit der Betroffenen. Deshalb sei nicht zu akzeptieren, dass man genau dieses Förderangebot als erstes fallen lasse. Wer die Investitionszulage abschaffe, der schade nicht nur der mittelständischen Wohnungs- und Bauwirtschaft, der schade dem Stadtumbau insgesamt.