Wie soeben bekannt wurde, hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin mit seinem heutigen Urteil den Anspruch auf Anschlussförderung für Sozialwohnungen in der zweiten Förderphase abgelehnt. Dem Urteil lag die Klage der SISTRA Verwaltungs GmbH zugrunde, über die im Berufungsverfahren entschieden wurde. Das Gericht hat die Einlegung der Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände BBU und LFW haben das OVG-Urteil mit Überraschung und Bestürzung aufgenommen. Die OVG-Entscheidung könne aus Sicht der betroffenen Unternehmen und ihrer Mieter nur bedauert werden, kommentierten der BBU-Vorstand Ludwig Burkardt und der LFW-Vorstandsvorsitzende Walter Rasch. Insbesondere müsse überraschen, dass das Gericht von seiner früheren Auffassung abgewichen sei: In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war es nach summarischer Prüfung in zahlreichen Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die Versagung der Anschlussförderung rechtswidrig sei.Eine Verweigerung der Anschlussförderung habe für die Wohnungsunternehmen zum Teil dramatische Folgen, so Burkardt und Rasch: Der Liquiditätsausfall belaufe sich bei allen Betroffenen auf insgesamt 3.3 Milliarden Euro und könne nur durch die Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände, durch erhebliche Mietsteigerungen und Wohnungsverkäufe kompensiert werden. Bei einer ganzen Reihe von Wohnungsunternehmen wird der Wegfall der Förderung überdies zur Insolvenz führen.Aus diesem Grund werden die Verbände die Einlegung einer Revision gegen das Urteil prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Schließlich habe das OVG durch die ausdrückliche Zulassung der Revision anerkannt, dass wichtige Sachverhalte dieser Problematik einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen.Näheres zu der Entscheidung ist der Presse-Erklärung zu entnehmen, die das OVG nach dem Urteil veröffentlichte. Sie ist dem diesem Text beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen: Presse-Erklärung OVG Presse-Erklärung BBU/LFW
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