Die ostdeutschen Bauminister haben sich in ihrer Konferenz am 27. Februar 2004 mit der Frage der Mittelaufstockung für die zusätzliche Altschuldenentlastung bei Wohnungsabriss befasst. Sie haben den Bundestag aufgefordert, die Aufstockungsmittel zügig freizugeben.
In ihrem anlässlich der Konferenz der ostdeutschen Bauminister in Magdeburg am 27. Februar 2004 gefassten Beschluss erklären die Minister, dass die Altschuldenentlastung ein vom Bund zu lösendes Problem sei. Abgelehnt wurde, dafür Mittel einzusetzen, die den Ländern für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Begrüßt wurde, dass im Bundeshaushalt 2004 eine Aufstockung der Finanzmittel für die Altschuldenentlastung um 315 Mio. Euro vorgesehen ist. Der Bundestag wurde aufgefordert, diese Mittel zügig freizugeben, um den Wohnungsunternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Der Bund wurde darüber hinaus gebeten, die KfW mit der zügigen Prüfung der vorliegenden Anträge auf zusätzliche Altschuldenentlastung in Höhe von 490 Mio. Euro zu beauftragen. Auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses solle der Bund sicherstellen, dass ab dem Haushaltsjahr 2005 weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, um alle Anträge, die den Anforderungen des § 6a AHG entsprechen, bewilligen zu können.In diesem Zusammenhang weisen die Bauminister noch einmal auf die Forderung der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer vom Oktober 2001 hin, dass der Bund eine Altschuldenentlastung aller dauerhaft leerstehenden, abgerissenen Wohnungen vornehmen müsse. Mit diesem Beschluss trugen die ostdeutschen Bauminister den immer wieder von den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und ihren Mitgliedsunternehmen vorgetragenen Forderungen zur Aufstockung der Mittel für die zusätzliche Altschuldenentlastung Rechnung. So hatten zuletzt BBU-Mitgliedsunternehmen am 23. Februar 2004 die schnelle Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Umsetzung der Altschuldenhilfeverordnung gefordert. Anlässlich einer Beratung mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Danckert verabschiedeten die Unternehmen aus drei Landkreisen Brandenburgs die Zeuthener Erklärung. Darin fordern sie die Bundesregierung zur Bereitstellung der zugesagten finanziellen Mittel zur Umsetzung der Altschuldenhilfeverordnung auf. Ohne die Bereitstellung dieser Mittel in Höhe von 375 Mio. Euro sei das Gelingen des Stadtumbaus in Brandenburg gefährdet. Betont wurde von den Unternehmen in ihrer Erklärung, dass sie im Vertrauen auf die Mittelgewährung Unternehmenssanierungskonzepte erarbeitet hätten, deren Umsetzung die Altschuldenentlastung unabdingbar voraussetzten. Ansonsten stünde nicht nur die Existenz der betroffenen Wohnungsunternehmen, sondern auch zahlreicher Kommunen im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg auf dem Spiel.