Auf seiner Sitzung am 7. Dezember beschloss der Senat ein Beschäftigungsprogramm mit dem Titel "Teilhabe - Integration - Qualifikation. Notwendigkeit, Ziele und Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung in Berlin vor dem Hintergrund von Hartz IV". Wie es in einer Presseinformation hieß, formuliere der Senatsbeschluss die konzeptionellen Grundlinien zur künftigen Beschäftigungsförderung durch das Land Berlin mit Blick auf die durch Hartz IV ausgelösten, tief greifenden Veränderungen der Arbeitsmarktpolitik.
Das Land Berlin werde angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt auf öffentlich geförderte Beschäftigung auch künftig nicht verzichten können. Zugleich sollten die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für die Empfänger wie für die Stadt möglichst produktiv eingesetzt werden. Um dies zu unterstützen, sollten die Arbeitsgelegenheiten möglichst mit individueller Qualifizierung kombiniert werden. Bei der Einrichtung der Arbeitsgelegenheiten sei strikt darauf zu achten, dass sie den gesetzlichen Kriterien "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" genügen. Es dürften keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen und keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Senat und Regionaldirektion Berlin-Brandenburg gehen davon aus, dass im kommenden Jahr rund 43.000 öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen eingerichtet werden. Derzeit gäbe es bereits rund 35.000 Stellen, zum Beispiel Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) oder Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Insgesamt werde das Land in 2005 rund 48 Mio. EUR für Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Ursprünglich eingeplant und bereits im Haushalt eingestellt waren rund 33 Mio. EUR. Der Mehrbedarf werde durch Umschichtung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gedeckt. Die Mittel seien vor allem dafür vorgesehen, von der Regionaldirektion finanzierte Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten mit zusätzlichen Qualifizierungsanteilen aufzuwerten. Dabei könnten zum Beispiel Befähigungsnachweise oder Schulabschlüsse erworben werden. Außerdem sollten weiter Lohnkostenzuschüsse für das Programm "Stelle statt Stütze" gezahlt werden. Darüber hinaus werden auch weiterhin ABM vom Land kofinanziert. Die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit und Qualifikationsdefizite bei den künftigen Arbeitslosengeld-II-Empfangenden machten diese beschäftigungspolitischen Maßnahmen trotz der schwierigen Haushaltslage notwendig. Mehr als die Hälfte der künftig Arbeitslosengeld-II-Empfangenden habe keine oder ungenügende Qualifikationen für den ersten Arbeitsmarkt.