NOVELLE DES BRANDENBURGISCHEN DENKMALSCHUTZGESETZES IN LANDTAG EINGEBRACHT

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Am 4. März 2004 hat das Brandenburger Parlament das durch die Landesregierung eingebrachte Denkmalschutzgesetz in erster Lesung behandelt und in den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur verwiesen. Der Ausschuss wird eine Anhörung am 24. März 2004 zur Novellierung durchführen. Der BBU ringt gegenwärtig darum, an dieser Anhörung beteiligt zu werden, um die Erfahrung der Mitgliedsunternehmen für eine rationelle Gestaltung bzw. Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes einbringen zu können.