Nachdem im April diesen Jahres die bisherigen Abteilungen 2 "Stadtentwicklung und Denkmalpflege" und 3 "Wohnungsbau und Wohnungswesen" des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Abteilung 2 "Stadtentwicklung und Wohnungswesen" fusionierten, wurde am 1. September der Neuzuschnitt der Referate der Abteilung 2 mit veränderten Zuständigkeiten in Kraft gesetzt. Die Abteilung 2 verfügt fortan über fünf Referate:
Referat 20 „Integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik“ (Leiter: Peter Busch)Dem Referat 20 obliegen die Aufgaben der Grundsatzfragen auf dem Gebiet der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik. Die Zuständigkeit für das Wohnungsbauvermögen sowie die Zuständigkeit für das Risikomanagement bei Wohnungsunternehmen ist ebenfalls hier angesiedelt. Fragen des Wohnungsmarktes und der Wohnungswirtschaft werden ebenso im Referat bearbeitet. Eine neue Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden im Kontext der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik.Referat 21 „Stadterneuerung und Wohnen – Integrierte Innenstadtentwicklung (Leiterin: Rita Werneke)Durch das Referat werden u.a. Aufgaben der Förderung der Stadtentwicklung, der Stadterneuerung und des Stadtumbaus (Aufwertung) und des Brachflächenprogramms umgesetzt. Hinzu kommen Grundsatzfragen der Förderung des Wohneigentums, Wohneigentumsmaßnahmen, Eigenheimzulagen und die Fachaufsicht über die ILB im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme und der Risikobetreuung.Referat 22 „Stadtumbau – Integrierte Quartiersentwicklung“ (Leiter: Ingrid Even-Pröpper)Durch das Referat werden u.a. die Aufgaben der Grundsätze des Stadtumbaus, der Wohnungsbauförderung, der Förderung des Mietwohnungsbaus und der Mod.-Inst. bearbeitet. Darüber hinaus liegt in diesem Referat die Zuständigkeit für die Integrierten Stadtentwicklungsprogramme ZIS, URBAN, Soziale Stadt und für die Programme des ESF.Referat 23 „Städtebau- und Wohnungsrecht“ (Leiterin: Brigitte Huhn)Referat 24 Oberste Bauaufsichtsbehörde (Leiter: Gerd Gröger)