Der Bund-Länder-Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur" hat die überarbeiteten Förderregeln (Teil II) des 34. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) beschlossen.
Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe können gewerbliche Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen in strukturschwachen Gebieten unterstützt werden.Die ab 1. Januar 2005 geltenden GA-Förderregeln enthalten insbesondere ein neues Förderangebot "Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement". Ziel ist es, die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie wirtschaftsnahen Partnern und Institutionen zu unterstützen, um die vorhandenen Potenziale zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu erhöhen. Förderfähig sind die bei den Projektträgern zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und zur Durchführung des Netzwerk-Managements anfallenden Kosten in der Anlaufphase mit bis zu 300.000 Euro (bzw. bis zu 500.000 Euro bei größeren Vorhaben). Die beteiligten Partner und die eingebundenen Unternehmen müssen angemessene finanzielle Beiträge, mindestens 30 Prozent der Projektkosten, leisten. Weitere Informationen erteilen die Wirtschaftsministerien bzw. die für die GA-Antragstellung zuständigen Stellen der Länder.Darüber hinaus sind im Teil II des 34. Rahmenplans notwendige Anpassungen der GA-Förderregeln infolge der neuen Definition von kleinen und mittleren Unternehmen sowie beihilferechtlicher Bestimmungen der Europäischen Kommission umgesetzt worden.Die Bundesregierung stellt im Bundeshaushalt 2005 rund 700 Millionen Euro Bundesmittel für die GA-Förderung zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den strukturschwachen Regionen bereit.