Heute tritt die am 22. April 2004 vom Sächsischen Landtag verabschiedete novellierte Sächsische Bauordnung in Kraft. Sie lehnt sich eng an die von der Bauministerkonferenz verabschiedete Musterbauordnung an. Damit werde zusammen mit Thüringen ein Schritt in Richtung eines gemeinsamen mitteldeutschen Bauordnungsrechts gegangen, hieß es in einer Presseinformation des sächsischen Ministeriums des Innern.
Mit der neuen Bauordnung werde die 1992 eingeleitete Entbürokratisierung zu Gunsten einer weiteren Stärkung der privaten Verantwortung der am Bau Beteiligten fortgesetzt. So seien wesentliche materielle Anforderungen reduziert, das Abstandsflächenrecht anwenderfreundlicher gestaltet und die Verfahren logischer gegliedert worden. Die Grundlage eines neuen Sicherheitskonzepts bilde ein in sich abgestimmtes Brandschutzkonzept, das mit fünf neu definierten Gebäudeklassen zukünftig die Holzbauweise für Gebäude bis zu einer Höhe von 13 m (bisher 7 m) per Gesetz und ohne Handlungserfordernis der unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglicht.Das sogenannte volle Baugenehmigungsverfahren werde künftig nur bei Sonderbauten durchgeführt, ein vereinfachtes Verfahren sei der Regelfall, hieß es weiter. Die Genehmigungsfreistellung (bisher Anzeigeverfahren) sei hinsichtlich des Anwendungsbereiches erweitert worden. Die bautechnische Prüfung des Brandschutzes und der Standsicherheit sowie deren gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle bei der Bauausführung werden vorhabenbezogen geregelt.Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die novellierte Sächsische Bauordnung am 25. Juni, die Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und eine neue Versammlungsstättenverordnung am 28. September 2004 verkündet. Die Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren wurden am 20. September 2004 im Sächsischen Amtsblatt (Sonderdruck) bekannt gemacht. Die Durchführungsverordnung regelt die zur SächsBO abgestimmten Bauvorlagen und die Angelegenheiten der bautechnischen Prüfung geregelt. Gleichzeitig werden weitere Verordnungen, wie z. B. die Feuerungsverordnung und die Garagenverordnung an die neue Bauordnung angepasst. Zusammen mit der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung, die am 31. August 2004 verkündet wurde, und den eingeführten technischen Baubestimmungen liege somit in Sachsen ein in sich abgestimmtes Bauordnungsrecht vor, hieß es aus dem Ministerium.