Das in den Richtlinien der Regierungspolitik formulierte Neubauziel von 200.0000 Wohnungen bis 2030 kann somit etwa zur Hälfte durch die im Projektbericht aufgeführten Vorhaben erreicht werden. Zusätzlich ist laut Bericht in diesem Zeitraum mit ca. 110.000 Wohnungen in kleineren, nicht im Bericht erfassten Projekten wie z.B. Baulückenschließungen, Nachverdichtungsvorhaben oder Dachaufstockungen zu rechnen.
Bei den Fokusprojekten hat die Schaffung preisgünstigen Wohnraums eine besondere Bedeutung: So wird bis 2037 gut ein Drittel der geplanten Wohnungen durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen errichtet, mindestens die Hälfte davon mietpreis- und belegungsgebunden. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Projekte kommt zudem das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung, über das Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie Kostenbeteiligungen von Vorhabenträgern an verkehrlicher und sozialer Infrastruktur geregelt werden.
Etwa die Hälfte der Fokusprojekte weisen aktuelle Klärungserfordernisse oder besondere Abhängigkeiten auf, die im weiteren Verfahren zu beachten sind. Hierzu gehören fehlende Kompensationsflächen, bestehende Nutzungskonflikte oder personelle Engpässe in den Genehmigungsbehörden. Ebenso können notwendige Erschließungsmaßnahmen oder ausstehende politische Entscheidungen zu Handlungsbedarfen oder Verzögerungen in den Projekten führen.
Der Bericht der Senatsentwicklung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zeigt einmal mehr, wie viele Hemmnisse es beim Neubau zu bewältigen gibt. Hinzu kommen aktuell Preisexplosionen bei Rohstoffen und Energielieferungen, Material- und Kapazitätsengpässe, verschlechterte und völlig unklare KfW-/BEG-Förderbedingungen und steigende Zinsen auf dem Kapitalmarkt. In der Gesamtschau ist wohl zu befürchten, dass der Neubau durch diese veränderten Rahmenbedingungen einbrechen könnte. Umso wichtiger, dass von Seiten des Senats und der Politik die politisch behebbaren Hemmnisse reduziert oder beseitigt werden.
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