Bereits am 14. Juli 2023 informierte der BBU über den Beschluss des ersten bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes durch die Bundesregierung vom 13. Juli. Das Gesetz ist nun wie geplant am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Und das aus gutem Grund: Denn Wetterextreme verursachen in Deutschland und Europa enorme Schäden, werden in Zukunft häufiger und zwingen die gesamte Gesellschaft zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimawandels.
Zur Erläuterung: Während Klimaschutz den Schutz des Klimas vor dem Einfluss des Menschen bedeutet, heißt Klimaanpassung die Anpassung zivilisatorischer Infrastruktur an das sich verändernde Klima bzw. der Schutz davor. Beides ist extrem teuer – aber notwendig. Im Sinne weiterhin bezahlbaren guten Wohnens wird sich der BBU aber mit allem Nachdruck für die gerechte Aufteilung der Kosten stark machen.