Moderate Gebührenanpassung der BSR zum 1. Januar 2025

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Am 22. November 2024 gab die Berliner Stadtreinigung (BSR) eine Anpassung der Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr bekannt. Insgesamt steigen die Gebühren um 4,9 Prozent, geltend für die Jahre 2025 und 2026. Dies entspricht durchschnittlich weniger als 2 Euro pro Haushalt und Monat. Damit reagiert die BSR nicht nur auf externe Kostensteigerungen, sondern sichert auch ihre Servicequalität sowie die Investitionen in Zukunftsprojekte. Im deutschen Großstädte-Vergleich bleiben die BSR-Gebühren weiterhin mit am niedrigsten.

Aus Sicht des BBU sind die Gebührenanpassungen moderat und vertretbar. Dabei sind nicht nur die hintergründigen Kosten- und Lohnsteigerungen zu berücksichtigen, sondern auch das Gebührenlevel: Im deutschen Großstädte-Vergleich gehören die BSR-Gebühren für Reinigung und Müllabfuhr weiterhin zu den niedrigsten. 

In der BSR-Pressemitteilung teilt Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR, mit: „Unser Ziel ist es, den Berlinerinnen und Berlinern weiterhin ein hohes Leistungsangebot zu niedrigen Gebühren zu bieten – und zwar für die komplette zweijährige Gebührenperiode 2025/2026. Die moderate Anpassung ermöglicht es uns, weiterhin hohe Servicequalität sicherzustellen und gleichzeitig in Zukunftsprojekte wie den Klimaschutz zu investieren. So können wir weiter dazu beitragen, Berlin besser, grüner und sauberer zu machen.” 

Servicequalität und Kostentwicklung

Die BSR arbeitet stetig daran, kostensteigernde Entwicklungen zu dämpfen und gebührenmindernde Erlöse zu erzielen. Auch für die kommende Gebührenperiode haben wir diesbezüglich effizienzsteigernde und kostensenkende Maßnahmen ergriffen. 

Die gut 6.200 BSR-Beschäftigten arbeiten auch in der Gebührenperiode 2025/2026 zuverlässig für ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nachhaltige Abfall- und Ressourcenwirtschaft: Die Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2023 hat für eine angemessene Lohnsteigerung gesorgt. Gleichzeitig bedeuten dieser Tarifabschluss sowie die prognostizierten Lohnsteigerungen für 2025 und 2026 für einen besonders personalintensiven Betrieb wie die BSR erhebliche Mehrkosten, die in diesem Fall den größten Gebühreneffekt haben. Hinzu kommen gestiegene Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), ein Rückgang von Erlösen aus dem Verkauf von Dampf und Wärme sowie Investitionen in Klimaschutz und die Fortentwicklung der Digitalisierung.

Gebührenentwicklung und Leistungsangebot im Überblick

Die Wirtschaftsplanung der BSR unterliegt einem zweijährigen Turnus. Die jetzige Gebührenanpassung ist ein bereits längerfristig in Bearbeitung befindlicher Prozess. Die Anpassung steht nicht in einem Zusammenhang mit den Diskussionen um den Nachtragshaushalt des Landes Berlin für 2025. 

Das Leistungsangebot der BSR bleibt verlässlich hoch: Hierzu zählen jährlich knapp 20 Millionen Leerungen von Mülltonnen, die Reinigung von etwa 1,7 Millionen Kilometern Fahrbahnen und Gehwegen, rund 6,7 Millionen Papierkorb-Leerungen sowie ein zuverlässiger Winterdienst auf Berlins Straßen. Die BSR betreibt außerdem u.a. 14 moderne Recycling-Höfe und auch die beliebten BSR-Kieztage, welche die BSR gemeinsam mit den Bezirken anbietet, bleiben fester Bestandteil des Angebots.

Die Gebührenentwicklung im Detail

Die Gebühren für die Straßenreinigung auf den rund 1,7 Millionen Kilometern Fahrbahnen und Gehwegen in Berlin werden in allen Reinigungsklassen angepasst:

  • Beispiel: Für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück liegt die Anpassung der Straßenreinigungsgebühr zwischen 1,05 Euro pro Quartal (niedrigste Reinigungsklasse 4 = Reinigung 1-mal wöchentlich) und 10,50 Euro pro Quartal (höchste Reinigungsklasse 1a = Reinigung 10-mal wöchentlich).
  • In den höheren Reinigungsklassen befinden sich in der Regel mehrere Wohn-/ Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück, die sich dann die Reinigungsgebühren entsprechend teilen.

Die Gebühren für die Müllabfuhr entwickeln sich je nach Dienstleistung unterschiedlich:

  • Beispiel: Die Gebühr für die Restabfalltonne (Hausmüll) steigt bei einem 240-Liter-Behälter mit 14-täglicher Leerung um 3,11 Euro pro Quartal, d.h. von bislang 47,03 Euro auf dann 50,14 Euro.
  • Die Grundgebühr der Müllabfuhr beträgt künftig 9,09 Euro pro Quartal, was einer Erhöhung von 0,41 Euro pro Haushalt und Quartal entspricht. Sie gehört damit zu den niedrigsten unter den Städten mit haushaltsbezogener Grundgebühr.
  • Die Gebühren für die Bioguttonne bleiben gleich, ebenso wie die Gebühren für die Laub- und Gartentonne.
  • Auch die Gebühren für die Sperrmüllabholung (Spar-, Standard- und Expressvariante) ändern sich nicht.
  • Die gelbe bzw. orange Wertstofftonne ist nach wie vor gebührenfrei.
  • Die Nutzung der 14 Recyclinghöfe sowie die jährliche Weihnachtsbaumabholung bleiben ebenfalls gebührenfrei.

Auch die beliebten BSR-Kieztage bleiben fester Bestandteil des Angebots: Die BSR wird gemeinsam mit den Bezirken auch in 2025/2026 in jedem Berliner Bezirk mindestens zwei BSR-Kieztage pro Monat anbieten.

Hinweis: Die Gebühren für die Gebührenperiode 2025/2026 stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Preisprüfungsbehörde des Senats.

Ansprechpersonen

 Julia Stoyan
Julia
Stoyan
Referentin
Technik / Energie / Klima
T +49 (30) 89781 - 141

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