MIL fördert weiterhin barrierefreien Umbau von Wohnraum

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Die Aktualisierung der Förderung für den barrierefreien Umbau von Wohnraum bildet den Auftakt für die Anpassung der Wohnraumförderrichtlinien im Land Brandenburg. Diese Richtlinie richtet sich an Betroffene, die nachträglich den Wohnraum barrierefrei gestalten müssen, z.B. aufgrund der Nachwirkung eines Unfalls. Die Förderung beträgt bei entsprechender Berechtigung und förderfähigen Kosten bis zum 90 Prozent für bauliche Vorhaben in der Wohnung. Ebenso gibt es eine Förderung für die Überwindung von Treppen.  Insgesamt kann die Förderung bis zu 26.000 EUR betragen.

Die Richtlinie im Volltext, eine Kurzinformation sowie die Pressemitteilung finden Sie im Downloadbereich (unten).

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pm_22-03-09_wohnraumanpassungsrichtlinie
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kurzinformation_1680
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richtlinie_15233
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 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
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