MIETSCHULDEN UND OBDACHLOSIGKEIT IN BRANDENBURG

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Mit diesem Thema setzt sich eine aktuelle Kleine Anfrage des PDS-Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick an die Landesregierung auseinander, deren Beantwortung durch den zuständigen Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen jedoch wenig befriedigend ausfällt. Zunächst stellt der Minister fest, dass der Landesregierung die Mietschuldenentwicklung lediglich in Bezug auf die Bestände von Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. bekannt sei. Über Ursachen von Mietschulden und daraus abzuleitende Schlussforderungen könnten keine Aussagen gemacht werden. Es bestehe jedoch kein Anlass zu der Annahme, dass  dass nach Eintritt der Geltung der Hartz IV-Gesetze mit einem weiteren Anwachsen der Mietschuldner und Räumungsklagen zu rechnen sei. Kenntnisse zu Mietschuldnern in den einzelnen Kommunen habe die Landesregierung deshalb nicht, weil es sich hierbei um kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten handele. Ebenso könnten keine Aussagen zu den Räumungsklagen und zu Zwangsräumungen gemacht werden, da sie von der Justizstatistik nicht gesondert erfasst würden.Auch aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Obdachlosigkeit in Brandenburg seit 1997 liegen der Landesregierung nicht vor. Sie nehme die Anfrage jedoch zum Anlass, entsprechende Zahlen bei den Kommunen abzufragen.