MietpreisbegrenzungsVO und KappungsgrenzenVO in Brandenburg (für ausgewählte Kommunen im Berliner Umland)

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Die Mietpreisbremse-Verordnung und Kappungsgrenzen-Verordnung für das Land Brandenburg wurden rückwirkend zum 1. Januar 2021 beschlossen. Diese gilt nur für die in jeweiligen Verordnung genannten Gemeinden und Städte im Berliner Umland ("Speckgürtel"). Regional sind beide Verordnungen deckungsgleich. Die Zahl der betroffenen Kommunen hat sich verändert und insgesamt auf 19 reduziert. Dabei sind neue Kommunen hinzugekommen und bestehende hinausgefallen. 

Der BBU hat sich aktiv an dem Prozess im Rahmen des Bündnisses für Wohnen beteiligt und es erfolgte eine regelmäßige Information in den Arbeitskreisen.

Voraussetzung für die Verordnungen war ein neues Gutachten zum Wohnungsmarkt in Brandenburg. Hier sind auch die Daten des Marktmonitors sowie qualitative Befragungen des BBU mit eingeflossen. Im Zuge der Erstellung des Gutachten wurde auch alle Gemeinden mit Fragebogen und zum Teil in Interviews befragt. Neben den beiden Textfassungen des Gutachten wurde auch verdichtete das Ergebnis der quantitativen Analyse für jede Gemeinde erstellt. Diese finden Sie ebenfalls im Downloadbereich (unten).

Bei Fragen zu diesem gesamten Themenkomplex stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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mietpreisbegrenzungsverordnung-v2-stand_141220_002
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anlage_1_gutachten_teil_1_barrierefrei_vorlage_f_b_entwurf_nst
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anlage_2_gutachten_teil_2_gutachten_brandenburg_gebietskulisse_nach_ssss556d_und_558_schlussfassung_barrierefrei
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brandenburg_2019_-_datenbasis_indikatoren_-_417_kommunen
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