Der Beschluss der Landesregierung vom Frühsommer dieses Jahres, vom Haushaltsjahr 2004 an die Landesprogramme zur Modernisierung und Instandhaltung von Mietwohnungen und zur Eigentumsbildung in Innenstädten komplett zu streichen, hat den BBU dazu veranlasst, die Politik auf die höchst negativen Auswirkungen dieser Entscheidung für die Entwicklung der brandenburgischen Städte aufmerksam zu machen. Die Forderung des BBU, diese Programme aufrechtzuerhalten, hat nun zu einem Erfolg geführt.
Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2003 die Fortführung der Wohnraumförderung aus dem Landeswohnungsbauvermögen beschlossen. Damit können Bundesmittel in Höhe von 14,3 Mio. Euro vollständig zugunsten des Landes Brandenburg gebunden und durch das Land aus dem Wohnungsbauvermögen kofinanziert werden. Das Bauministerium wurde beauftragt, in Abstimmung mit dem Finanzministerium eine entsprechende Planung für das Landeswohnungsbauvermögen zu erarbeiten und diese dem zuständigen Fachausschuss und dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen. Da die Mittel überwiegend als zinsverbilligten Darlehen und nicht als Zuschüsse ausgereicht werden, ergibt sich ein Bewilligungsvolumen von 44,6 Mio. Euro im Jahr 2004. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig in den Stadtumbau fließen. Gefördert werden Modernisierung/Instandsetzung und die Eigentumsbildung in für die Stadtentwicklung wichtigen Wohnungsbeständen.Gemäß der Planungen des MSWV soll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Programm „Wohnungsbau und Modernisierung“ die Förderung von 1.000 WE erfolgen.