Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird erweitert und umbenannt (LFU)

PDF

Aus LAF wird LFU. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten erhält eine weitere Zuständigkeit zur Unterbringung wohnungsloser Personen im Land Berlin. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Gesetz zur Umsetzung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) beschlossen, wodurch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine Zuständigkeitserweiterung erhält. Das nun umbenannte Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) hat die Aufgabe, ein heterogenes System von vertragsfreien Unterkünften für wohnungssuchende Menschen im Land Berlin zu reformieren und zu vereinheitlichen.

Das LFU wird perspektivisch zentral dafür verantwortlich, Vertragsbindungen für Unterkünfte zu erzielen und einheitliche Qualitätsstandards in der Unterbringung zu schaffen.

Quelle: Senat von Berlin

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130