Nach einer Änderung der Handelsregisterverordnung können Eintragungen ins Handelsregister künftig schneller bearbeitet werden.
Zum 1. Dezember 2004 ist eine Änderung des § 25 Handelsregisterverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung werden die Gerichte verpflichtet, über alle Anträge auf Eintragung in das Handelsregister innerhalb eines Monats zu entscheiden. In diesem Zeitraum muss das Gericht das Verfahren entweder abschließen oder unter Fristsetzung auf Bestehen der Eintragungshindernisse hinweisen. Bisher dauern rund 70 Prozent der Handelsregistereinragungen in Deutschland länger als zwei Monate und liegen dadurch deutlich über dem europäischen Durchschnitt, der bei einem Monat liegt. Mit dieser Neureglung wird ein Projekt der Bundesregierung aus der Offensive „pro Mittelstand“ umgesetzt. Bis zum 1. Januar 2007 ist vorgesehen, bundesweit das elektronische Handelsregister einzuführen, um eine weitere Beschleunigung der Handelsregistereintragung zu erreichen. In einfach gelagerten Fällen soll dann die Eintragung binnen 24 Stunden zur Regel werden können.