Die intensiven Bemühungen des BBU, die jeweiligen Regelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu erhalten und gemeinsame Beratungen zwischen den Verantwortungsträger in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und den in diesen Verantwortungsbereichen agierenden Mitgliedsunternehmen herbeizuführen, kommen nur langsam voran.
Mit Stand 1. November 2004 sind in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Ostprignitz-Ruppin und Potsdam-Mittelmark die entsprechenden Regelungen bekannt gemacht worden und dem BBU zugegangen. Beratungen mit den Mitgliedsunternehmen gab es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Elbe-Elster und in der Landeshauptstadt Potsdam. Avisiert ist eine derartige Beratung im Landkreis Oberhavel.Die bisher mit Unterstützung des BBU durchgeführten Beratungen haben die Notwendigkeit einer gemeinsamen Abstimmung nachhaltig unterstrichen. Das trifft sowohl für die Abstimmung über die Miethöhen in den regionalen Teilmärkten zu, wie auch die notwendige Feinabstimmung zur Abrechnung der Betriebskosten und dem gemeinsamen organisatorischen Vorgehen.Der BBU hatte Anfang Oktober auf der Grundlage umfangreicher Vorgespräche alle Landräte und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte um Übersendung der notwendigen Unterlagen und um die Organisation gemeinsamer Beratungen gebeten und die fachliche Unterstützung zugesichert. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, von denen bisher keine Antwort vorlag, wurde erneut um eine gemeinsame Zusammenarbeit gebeten und die Ergebnisse der Verbandskonferenz des BBU übergeben.Aus den Landkreisen Prignitz und Uckermark wurde mitgeteilt, dass gegenwärtig kein Bedarf zu gemeinsamen Abstimmungen bestünde. Auch hier werden die Bemühungen fortgesetzt.