Klimaschutzrat des Berliner Senats warnt vor ernsthafter Gefährdung der Klimaschutzziele durch Kürzungen im Nachtragshaushalt 2024/25

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Der Klimaschutzrat des Berliner Senats, in dem auch der BBU Mitglied ist, übt scharfe Kritik am Nachtragshaushalt 2024/25, der essenzielle Klimaschutzmaßnahmen erheblich kürzt, während klimaschädliche Subventionen (wie das fast kostenlose Anwohnerparken) unangetastet bleiben. Geplant ist, Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in einer Größenordnung von 70 bis 80 Millionen Euro zu streichen – das entspricht rund 20 Prozent der bislang vorgesehenen Mittel. Betroffen ist auch das Förderprogramm zur klimagerechten Sanierung öffentlicher Gebäude, das eine Schlüsselrolle im Erreichen der Klimaziele spielt. 

Hohe Energieverbräuche landeseigener Liegenschaften belasten jetzt schon den Haushalt, hier muss mehr im Lebenszyklus gedacht werden. Besonders dramatisch sind die Kürzungen im Bereich der Mobilitätswende: Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, wie den dringend benötigten Ausbau des Straßenbahnnetzes, sowie Maßnahmen zur Förderung von Fußgängersicherheit und Radverkehr werden gestrichen. Damit fehlen zentrale Hebel für eine nachhaltige und klimafreundliche Stadtentwicklung.

Gleichzeitig bleibt das Anwohnerparken in der Berliner Innenstadt nahezu kostenfrei – eine Regelung, die nicht nur den öffentlichen Haushalt belastet, sondern auch den motorisierten Individualverkehr weiter fördert. Diese Prioritätensetzung steht den Klimaschutzzielen im Wege.

In der Präambel der Koalition “Für Berlin das Beste” steht: “Es geht darum, den Klimawandel als ernsthafte Bedrohung ernst zu nehmen und in allen Politikbereichen massive Anstrengungen zu unternehmen, um Berlin frühestmöglich in ein klimaneutrales Zeitalter zu führen.” Nach der Aufgabe des Sondervermögens “Klimaschutz, Resilienz und Transformation” braucht es nun finanzielle Ersatzmaßnahmen, um seriös die Klimaziele zu erreichen. Außerdem sollte der Berliner Senat endlich eine abgestimmte Bundesratsinitiative zur Reform der Schuldenbremse in die Wege leiten, damit die Länder eine Nettoneuverschuldung für investive Maßnahmen vornehmen können.

Der Klimaschutzrat fordert den Senat auf, den Nachtragshaushalt zu überarbeiten und den Klimaschutz als zentrales Ziel zu verankern. Es braucht konsequente Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, klimagerechte Sanierungsmaßnahmen und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen, um Berlins Klimaziele nicht endgültig zu gefährden.

Quelle: Klimaschutzrat Berlin

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Dr. Jörg Lippert
Dr. Jörg
Lippert

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Technik / Energie / Klima
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