KEINE BESCHLÜSSE ZUR AUFSTOCKUNG DER ALTSCHULDENHILFE NACH § 6a AHG IM VERMITTLUNGSAUSSCHUSS

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Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, den Bundeshaushalt 2004 grundlegend zu überarbeiten. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 14. Januar 2004 ist der Haushaltsentwurf auf die mehrheitliche Ablehnung durch die Länder gestoßen. Mit einzelnen Haushaltstiteln hat sich der Ausschuss nicht befasst. Der GdW hatte in Abstimmung mit seinen ostdeutschen Mitgliedsverbänden die Mitglieder des Vermittlungsausschusses darum gebeten, sich für eine ausreichende Mittelausstattung für die zusätzliche Teilentlastung nach § 6a AHG und die kurzfristige Bereitstellung dieser Mittel einzusetzen. Nach der Ablehnung des Bundeshaushaltes 2004 im Vermittlungsausschuss ist davon auszugehen, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. Februar 2004 den Haushalt mit der Mehrheit der Länder ablehnen wird, der Bundestag daraufhin dieses Votum des Bundesrates überwinden und den Haushalt mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen (sogenannte Kanzlermehrheit) beschließen wird. Auf der Grundlage des dann beschlossenen Haushaltes wird sich der Haushaltsausschuss des Bundestages erneut mit der Frage der Mittelbereitstellung für die Aufstockung der § 6a AHG-Mittel zu befassen haben. In seinen im vergangenen Jahr gefassten Beschlüssen hatte der Ausschuss die Aufstockung an die Bedingung geknüpft, dass die erforderlichen Mittel bei den Ausgaben für die Eigenheimzulage eingespart werden. Die vorgesehenen § 6a AHG-Mittel - wir haben darüber berichtet - wurden bis zur Erfüllung dieser Bedingung gesperrt.