KARTELLAMTS-ABMAHNUNG AN KABEL DEUTSCHLAND IST POSITIVES SIGNAL FÜR EINEN FUNKTIONSFÄHIGEN WETTBEWERB

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Der GdW hat die Absicht des Bundeskartellamtes, den geplanten Erwerb der Kabelnetzregionen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die Kabel Deutschland (KDG) nach gegenwärtiger Sachlage zu untersagen, als ordnungs- und wettbewerbspolitisch sachgerecht bewertet. Die Entscheidung könne dazu beitragen, dass der bestehende Restwettbewerb auf der Kabelnetzebene 3 um die besten Leistungen für die Kunden nicht weiter beeinträchtigt werde, erklärte GdW-Präsident Freitag. Das Kartellamt habe mit seiner Abmahnung der Tatsache Rechnung getragen, dass die KDG zunehmend in die Lieferung von eigenen Programmpaketen einsteige und sich dadurch die dominierende Marktposition der KDG nicht nur beim Netzbetrieb, sondern auch beim Angebot von gesondert zu vergütenden Inhalten auswirke. Die Entscheidung der Behörde sei insbesondere eine gute Nachricht für die zumeist mittelständisch strukturierten Kabelnetzbetreiber sowie Wohnungsunternehmen, die im Falle einer Genehmigung der Fusion einer sehr großen Anbietermacht gegenübergestanden hätten. Alle Marktbeteiligten sollten den Zwischenentscheid des Bundeskartellamts nicht als eine Entscheidung gegen das Kabel, sondern als ein Signal für einen funktionsfähigen Wettbewerb werten.