Die Änderung des Graffiti-Gesetzes (der BBU berichtete) sei eine angesichts der jährlichen durch Graffiti angerichteten Schäden dringend notwendig und werde von nahezu allen Experten befürwortet, so die Ministerin.
Brandenburgs Justizministerin Barbara Richstein forderte jüngst zum wiederholten Mal die rot-grüne Mehrheit im Bundestag auf, ihre Blockadepolitik bei der Graffitibekämpfung aufzugeben. Im Jahr 2002 habe die Schadenshöhe für Graffiti allein in Brandenburg erstmals die Grenze von einer Million Euro deutlich überschritten. Da jedoch nicht alle Schäden angezeigt werden, liege die reale Belastung für private und öffentliche Haushalte erheblich höher. Mehr als 4000 Straftaten seien im vergangenen Jahr erfasst worden. Es sei insofern dringend erforderlich, sich auf die einzig vernünftige und von nahezu allen Experten befürwortete Änderung des Strafrechts zu verständigen. „Illegale Graffiti seien weder Kunst, noch Bagatellen. Dies werde jeder Eigentümer bestätigen, der selbst schon einmal Opfer dieses Vandalismus war.“, so Richstein. Mit der Gesetzesänderung solle erreicht werden, dass nicht unerhebliche Veränderungen an Hauswänden durch Graffiti auch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn dies ohne eine Substanzverletzung erfolge. Denn, so die Ministerin, auch in diesen Fällen seien die Beseitigungskosten für die Betroffenen immens.