Endspurt beim Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern: Bis zum 10. November 2026 können Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und Wohnungsunternehmen (KMU) online Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Pro Stellplatz wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert: max. 1.300 Euro für die Vorverkabelung ohne Ladepunkt, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt. Voraussetzungen sind unter anderem mindestens drei Wohneinheiten, ein Bauantrag bis spätestens 24. März 2021 und mindestens sechs zu elektrifizierende Stellplätze bzw. 20 Prozent der Stellplätze pro Hausnummer.
Quellen: Projektträgerschaft für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr; BBU
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