IMMER NOCH KEINE EINIGUNG ZUR HERABSETZUNG DER KAPPUNGSGRENZE IM BERLINER SOZIALWOHNUNGSBESTAND

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Nachdem der BBU eine Herabsetzung der Kappungsgrenze für Förderabbau bedingte Mieterhöhungen im Sozialwohnungsbestand zum 1. April 2005 auf 5,00 Euro gefordert hatte, sprach sich die Senatsverwaltung für eine Kappungsgrenze von 5,20 Euro/qm/Wfl. monatlich in den Freistellungsgebieten des Sozialwohnungsbestandes sowie den Quartiersmanagementgebieten aus. Auf parlamentarischer Ebene konnte darüber immer noch keine Einigung erzielt werden. Nachdem der BBU gegenüber dem Senat von Berlin und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses die Herabsetzung der Kappungsgrenze bei den Mieterhöhungen zum 1. April 2005 von 5,50 Euro auf 5,00 Euro/Quadratmeter Wohnfläche monatlich gefordert hat, hat sich neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch die Fraktion der SPD für eine Absenkung dieser Kappungsgrenze auf 5,20 Euro/Quadratmeter Wohnfläche monatlich in den Freistellungsgebieten des Sozialwohnungsbestandes (Kategorie I- und Kategorie II-Gebiete) sowie in den Quartiersmanagementgebieten ausgesprochen. Dagegen ist es in einer gemeinsamen Sitzung der Facharbeitskreise der SPD-Fraktion und PDS-Fraktion am 19. Januar 2005 nicht gelungen, Einvernehmen zwischen den Fraktionen zu dieser Maßnahme zu erzielen. Entgegen der Absicht, umgehend in einem Gespräch zwischen den Fraktionsspitzen eine Einigung in dieser Sache herbeizuführen, hat ein solches Gespräch bis heute nicht stattgefunden. Damit reicht der reguläre parlamentarische Fahrplan schon nicht mehr aus, um die Absenkung der Kappungsgrenze mit dem erforderlichen Vorlauf für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IBB und Vermieter rechtzeitig zum 1. April 2005 umsetzen zu können. Insofern wird abzuwarten sein, ob eine Einigung in den Koalitionsfraktion kurzfristig erfolgt und die Regelung im Wege eines außerordentlichen parlamentarischen Verfahrens beschlossen wird. Der BBU wird bei allen auf politischer Ebene Beteiligten weiterhin auf eine schnelle Entscheidung drängen.