Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger für Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten
Antragstellung bis 20.10.2023 möglich
Durch die Zusammenführung der Programme stehen weitere Mittel zur Verfügung und zudem wurde der Adressatenkreis erweitert.
Die Verfahrensanpassung hat für Sie keine nachteiligen Auswirkungen. Die Verfahrensunterschiede wurde jeweils zugunsten der Antragstellenden ausgelegt. So wurden beispielsweise vom Bund höher angesetzte Referenzpreise nicht übernommen, sondern die in Berlin geltenden, günstigeren Preise beibehalten. Zum Vorteil reichende Kriterien wurden hingegen übernommen.
Ab dem 28.06.2023 können Sie hier auf der Seite einen Antrag stellen.
Alle Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin-und-haertefallhilfe-bund.html
"Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin" auf einen Blick:
- Zuschuss für 80% der Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
- Maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit
- Antragstellung erfolgt ausschließlich digital durch die Eigentümer:innen der Feuerstätte bzw. durch deren bevollmächtigte Dritte oder durch Mieter:innen mit eigenen Kohlefeuerstätten
- Je Feuerstätte ist ein Antrag zu stellen
- Automatische Berücksichtigung der Bundesmittel, wenn Zuschussfähigkeit im Bundesprogramm besteht
Ansprechpersonen
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter